Geschichte
50 Jahre Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag | ein Rückblick
I. Die kommunalen Spitzenverbände vor 1945
Die Anfänge der kommunalen Spitzenverbände reichen in die zweite Hälfte des 19. Jahrhundert zurück. Nachdem die kommunale Selbstverwaltung seit der Preußischen Städteordnung von 1808 eine zunehmende Bedeutung erlangte, bildeten sich in den verschiedenen Ländern Vereine von Bürgermeistern und Magistratsbeamten als Vorläufer der kommunalen Spitzenverbände. Diese Entwicklung fand in Preußen durch die Gründung des "Allgemeinen Preußischen Städtetages" im Jahre 1886 ihren Abschluß. 1905 wurden auf Reichsebene der "Deutsche Städtetag", 1910 der "Deutsche Städtebund" (als Vereinigung der kleineren Städte), 1922 der "Deutsche Landkreistag" und ebenfalls 1922 der "Deutsche Landgemeindetag" gegründet.1) Die auf privatrechtlicher Grundlage, als eingetragene Vereine, entstandenen kommunalen Spitzenverbände einschließlich ihrer auf Landes- und Provinzebene bestehenden Untergliederungen wurden 1933 aufgelöst; die Gemeinden und Gemeindeverbände des Deutschen Reiches wurden zwangsweise zu einem Einheitsverband, dem "Deutschen Gemeindetag" in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zusammengeschlossen.2) Nach dem Zusammenbruch des NS-Staates lösten die Besatzungsmächte diesen durch die nationalsozialistische Ideologie belasteten Einheitsverband auf. Parallel zum demokratischen Neuaufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den westlichen Besatzungszonen wurden nach 1945 auch die kommunalen Spitzenverbände neu gegründet, und zwar nach denselben Organisationsprinzipien wie vor 1933.
Gründung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages
Die Organisation des Gemeindetages
Ehrenamtliches und hauptamtliches Element
50 Jahre Verbandspolitik im Spiegel der Verbandszeitschrift "Die Gemeinde"




