Foto1: Impressionen Schleswig-HolsteinFoto2: Impressionen Schleswig-HolsteinFoto3: Impressionen Schleswig-HolsteinFoto4: Impressionen Schleswig-Holstein


  

Geschichte

II. Die Gründung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages

Am 08.07.1946 richtete der Gemeindedirektor der Gemeinde Büdelsdorf, Johannes Rohwer, folgendes Schreiben an seine Amtskollegen in Bordesholm und Kronshagen:

"Sehr geehrter Herr Kollege! Aus der Tageszeitung werden Sie vor einiger Zeit entnommen haben, dass der Schleswig-Holsteinische Städtetag3) neu gegründet wurde. Da die einheitliche Organisation aller Gemeinden, wie sie früher der Deutsche Gemeindetag darstellte, damit aufgehoben wurde, stehen auch die Landgemeinden vor der Frage, einen eigenen Verband zu bilden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir möglichst bald mitteilen würden, wie Sie zu dieser Angelegenheit stehen, insbesondere ob Ihnen von irgendwelchen Schritten in dieser Richtung schon etwas bekannt geworden ist."

Aufgrund dieser Initiative vereinbarten die drei Gemeindedirektoren am 18.07.1946, einen "Verband der Schleswig-Holsteinischen Landgemeinden" zu gründen. Der Kronshagener Gemeindedirektor Hans Gerke übernahm es, einen entsprechenden Genehmigungsantrag an die britische Militärregierung auszuarbeiten. Dies geschah am 14.08.1946; der Antrag ist im Anhang als Anlage1 abgedruckt. Mit Runderlaß vom 30.10.1946 informierte das Amt für Inneres der von der Militärregierung eingesetzten Landesverwaltung Schleswig-Holstein die Landkreisverwaltung über diese Bestrebungen und teilte mit, daß die Militärregierung diesem Plan wohlwollend gegenüberstehe. Die Landkreisverwaltungen wurden aufgefordert, die kreisangehörigen Gemeinden zu unterrichten und festzustellen, ob ein solcher Zusammenschluß gewünscht werde und die nötige Unterstützung finden würde. Dem Amt für Inneres schwebte ein flächendeckender Zusammenschluß "im Gesamtgebiet Schleswig-Holstein" vor. Ohne die förmliche Genehmigung der Militärregierung abzuwarten4), versammelten sich am 03.12.1946 Vertreter der Gemeinden Bordesholm, Büdelsdorf, Einfeld, Gettorf, Hademarschen, Hohenwestedt, Kronshagen, Kropp, Rieseby, Russee, Schönberg, Süderbrarup und Schwedeneck in der Turnhalle in Büdelsdorf, Kreis Rendsburg, und gründeten den "Schleswig-Holsteinischen Landgemeindetag"5). Die Gründungsversammlung beschloß eine Hauptsatzung und wählte einen vorläufigen Vorstand. Zum 1. Vorsitzenden des Verbandes wählte die Versammlung Gemeindedirektor Hans Gerke aus Kronshagen. Mit Rundschreiben vom 24.12.1946, gerichtet an alle Gemeinden über 1000 Einwohner, warb der vorläufige Vorstand um den Beitritt weiterer Mitglieder. Nachdem sich die Mitgliederwerbung zunächst schwierig gestaltete, konnte der Landgemeindetag mit "Rundschreiben Nr. 2" Ende Mai 1947 jedoch mitteilen, daß ihm bereits rd. 500 Gemeinden mit etwa 1 Million Einwohnern angehörten und daß in den Kreisen Eckernförde, Husum, Pinneberg, Rendsburg, Schleswig, Segeberg, Steinburg, Stormann, Süderdithmarschen und Südtondern schon Kreisverbände gegründet und Kreisvorstände gewählt wurden.6) Hilfreich war eine durch den damaligen Innenminister Lüdemann einberufene Dienstversammlung aller Bürgermeister und Gemeindedirektoren vom 06.02.1947 in Rendsburg, auf der Gerke einen Vortrag über die Ziele und Aufgaben des Landgemeindetages halten konnte. 1950 war die Mitgliederwerbung erfolgreich abgeschlossen; bis auf wenige Ausnahmen gehörten alle Landgemeinden dem Landgemeindetag an. Lediglich in einem Kreis bestand noch kein Kreisverband.7)

1) Friedrich Geisselmann, Die kommunalen Spitzenverbände, Berlin 1975, S. 16 - 19 m.w.N.

2) Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15.12.1933 (RGBl. I S. 1965)

3) Der "Schleswig-Holsteinische Städteverein" wurde am 22.05.1946 als Vereinigung der schleswig-holsteinischen Städte in Flensburg gegründet.

4) Brief Gemeindedirektor a.D. Gerke vom 30.11.1946, Akte 000-00 (alt) des Schl.-Holst. Gemeindetages

5) Offizielle Bezeichnung seit 1947: "Verband Schleswig-Holsteinischer Landgemeinden (ab 1955: e.V.) - Landgemeindetag -". Der Name des Verbandes wird durch (Änderungs-)Satzung vom 25.11.1960 in "Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag e.V." geändert, weil zum einen alle übrigen Landesverbände den Namen "Gemeindetag" führen und zum anderen eine ganze Reihe von Gemeinden mit städtischem Charakter und mehr als 10000 Einwohnern dem Verband angehören (Die Gemeinde 1960, S. 221).

6) Akte 000-00 (alt) des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages

7) Brief Gemeindedirektor a.D. Gerke vom 2.12.1956, Akte 000-00 (alt) des Schl.-Holst. Gemeindetages

weiter