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Geschichte

V. Die Organisation des Gemeindetages

Die Verbandssatzung vom 30.08.1950 sah als Organe des Verbandes den Vorstand, den Hauptausschuß, und die Delegiertenversammlung vor. Diese Organisation blieb bis heute unverändert. Außerdem wurden als beratende Ausschüsse ein Rechts- und Verfassungsausschuß und ein Finanzausschuß eingerichtet. Während der Verband zunächst in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins geführt wurde, sah die Neufassung der Verbandssatzung vom 14.04./23.07.1955 die Eintragung in das Vereinsregister vor. Seit dem 03.04.1967 kann die Delegiertenversammlung bzw. auf Antrag des Landesvorstandes auch der Hauptausschuß Mitgliederversammlungen einberufen, um die Öffentlichkeit über die Auffassung des Gemeindetages zu Problemen der gemeindlichen Selbstverwaltung zu unterrichten. Durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 04.07.1966 wurde ein weiterer beratender Fachausschuß, ein Bau- und Planungsausschuß, und durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 04.07.1990 als vierter Fachausschuß ein Umweltausschuß eingerichtet.

Der Gemeindetag gliederte sich von Anfang an in Kreisverbände, deren Organe die Mitgliederversammlung und der Vorstand sind. Seit 1967 können die Kreisverbände ein weiteres Organ vorsehen; von dieser Möglichkeit ist jedoch, soweit ersichtlich, nicht Gebrauch gemacht worden.

Die Wahlzeit der Organe des Gemeindetages deckt sich mit den Wahlperioden der kommunalen Körperschaften.

Der Landesvorstand

Der Landesvorstand bestand seit der Gründung des Verbandes zunächst aus 7 Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung frei gewählt wurden, und zwar aus dem Landesvorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassierer (seit 1967 Schatzmeister) und drei Beisitzern. Der Vorsitzende, seine beiden Stellvertreter und der Kassierer bildeten seit 1955 (Rechtsfähigkeit des Verbandes) den geschäftsführenden Vorstand. Der (hauptamtliche) Geschäftsführer hatte im Vorstand beratende Stimme. 1960 wurde der Vorstand auf 9 Mitglieder erweitert; ein weiterer Beisitzer und der Geschäftsführer, der jetzt auch dem geschäftsführenden Vorstand angehörte, traten hinzu. Seit der Kreisgebietsreform im Jahre 1970, durch die die Zahl der Kreise von 17 auf (zunächst 12, dann) 11 verringert wurde, setzt sich der Landesvorstand aus den Kreisvorsitzenden, bis zu drei weiteren Beisitzern und dem Landesgeschäftsführer zusammen. Der Landesvorsitzende, seine Stellvertreter und der Schatzmeister werden aus der Mitte des Kreisvorsitzenden, die (weiteren) Beisitzer aus der Mitte der Delegierten gewählt. Die Zusammensetzung des geschäftsführenden Landesvorstandes blieb unverändert.

Die Reorganisation des Verbandes im Zuge der Kreisgebietsreform ermöglichte die verbandspolitisch als notwendig angesehene Beteiligung aller Kreisverbände an der Vorstandsarbeit, ohne daß der Landesvorstand unangemessen vergrößert werden mußte. Dem Verfasser, der als Bürgermeister der Gemeinde Lensahn von 1974 bis 1989 in den Gremien des Gemeindetages mitarbeitete, ist aus Äußerungen des früheren langjährigen Landesvorsitzenden Soldwedel bekannt, daß mit dieser Neuregelung auch ein Nebenzweck erreicht wurde: Durch die Notwendigkeit einer verantwortlichen Verankerung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes in den Kreisverbänden sollte auch verhindert werden, daß der Gemeindetag von landespolitisch ambitionierten Kommunalpolitikern als Plattform für ihre persönlichen politischen Interessen benutzt wurde. Entsprechende Tendenzen muß es wohl vor 1970 gegeben haben.

Die Hinzuwahl von bis zu drei Beisitzern machte es möglich, neben einer ausreichenden regionalen Repräsentation auch Persönlichkeiten für eine Mitarbeit im Landesvorstand zu gewinnen, die wegen ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und/oder ihrer politischen Verbindungen für die Verbandarbeit von Bedeutung sein könnten.

Der Gemeindetag wurde von 1946 bis 1950 von Gemeindedirektor Hans Gerke, Kronshagen, geführt. Gerke erwarb sich große Verdienste um die Gründung des Verbandes im Jahre 1946. Ihm folgte 1950 (Gerke war nach der Einführung der Gemeindeordnung 1950 nicht zum Bürgermeister von Kronshagen gewählt worden) Amtmann Wilhelm Hamken aus Tetenbüll, Kreis Eiderstedt, der den Vorsitz aus gesundheitlichen Gründen im November 1952 niederlegen mußte.

Am 21.02.1953 wurde Bürgermeister Hartung aus Schönberg, Kreis Plön, zu seinem Nachfolger gewählt. Bürgermeister Hartung führte den Verband bis zum 03.02.1960. Auf der Delegiertenversammlung am 08.02.1960 in Kaltenkirchen wurde der Bürgermeister und Kirchspielvorsteher (Amtsvorsteher) Heinrich Soldwedel aus Tielenhemme zum Landesvorsitzenden gewählt. Heinrich Soldwedel, Jahrgang 1915, gehörte dem Landesvorstand bereits seit 1950, zuletzt als stellvertretender Landesvorsitzender, an. Er war seit 1946 Bürgermeister seiner Heimatgemeinde und seit 1949 Kirchspielvorsteher der Kirchspielslandgemeinde (Amt) Tellingstedt: Ein Mann mit großer kommunalpolitischer Erfahrung, der es verstand, den Gemeindetag in den folgenden 30 Jahren geschickt und erfolgreich zu führen. Amtsvorsteher Soldwedel wurde auf der Delegiertenversammlung am 04.07.1990 zum Ehrenvorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages berufen. Am 04.07.1990 wurde Bürgermeister Max Pahl aus Laboe, Kreis Plön, zum Landesvorsitzenden gewählt.

Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Landesvorstände seit 1946 ist dieser Abhandlung als Anlage 2 beigefügt.

Hauptausschuß und Delegiertenversammlung

Der Hauptausschuß besteht seit 1970 aus dem Landesvorstand und zwei weiteren Mitgliedern aus jedem Kreisverband. Er hat innerhalb des Verbandes eine Richtlinienkompetenz. Außerdem gehören die Anstellung und Entlassung des Geschäftsführers, die Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse und die Vorbereitung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung zu seinen Aufgaben.

Mindestens einmal im Jahr findet eine Delegiertenversammlung statt, zu deren Aufgaben die Wahl des Landesvorsitzenden, dessen Stellvertreter, des Schatzmeisters und der weiteren Mitglieder (Beisitzer) des Vorstandes gehört. Darüber hinaus beschließt die Delegiertenversammlung über die Satzung, die Errichtung der beratenden Fachausschüsse, den Haushaltsplan und die Entlastung des Vorstandes. Die Delegiertenversammlung besteht zur Zeit aus 145 Mitgliedern. Sie setzt sich aus Vertretern der Kreisverbände zusammen, die je angefangene 50.000 Einwohner 5 Stimmen haben.

Mitgliederversammlung

In der Geschichte des schleswig-holsteinischen Gemeindetages fand bisher eine Mitgliederversammlung statt. Am 03.11.1961 versammelten sich über 1.500 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus dem ganzen Land in der Holstenhalle in Neumünster. An der als Kundgebung gedachten Versammlung nahmen Landtagspräsident von Heydebreck, Ministerpräsident von Hassel und weitere Kabinettsmitglieder sowie zahlreiche Landtagsabgeordnete, hohe Landesbeamte, Landräte, Oberbürgermeister und Vertreter kommunaler Verbände und Institutionen teil. Es sprachen zu folgenden Themen: Ministerpräsident von Hassel: "Das Land und die Gemeinden"; Hauptgeschäftsführer Dr. Gröb vom Deutschen Gemeindetag: "Die kreisangehörigen Gemeinden in Gegenwart und Zukunft"; Landesgeschäftsführer Dr. Meiforth: "Sorgen und Wünsche unserer Gemeinden".

Aktueller Anlaß für die Großkundgebung waren die Sorgen der Gemeinden und Ämter um die kommunale Finanzausstattung. In der "Manöverkritik" zu dieser Mitgliederversammlung kam der Landesvorstand am 17.11.1961 zu der Überzeugung, daß die Landesregierung beschlossen habe, den Gemeinden für den Ausfall an Gewerbe- und Vergnügungssteuer anstatt der ursprünglich vorgesehenen 1,8 Mio DM nunmehr 8 Mio DM zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung sei lediglich deswegen so ausgefallen, weil der Ministerpräsident nicht mit leeren Händen habe zum Gemeindetag kommen wollen.

14) Die (Gründungs-)Satzung vom 03.12.1946 ist in den Akten des Gemeindetages nur als (unvollständiger) Entwurf, die von der ersten Delegiertenversammlung am 27.06.1947 beschlossene Satzung ist nicht vorhanden.

15) Protokoll der Vorstandssitzung am 5.11.1970, Akte 000-00/III des Gemeindetages.

16) Heute: Amtsvorsteher

17) Protokoll über die Vorstandssitzung am 17.11.1961, Akte 000-20 des Gemeindetages

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