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Geschichte

VII. Ehrenamtliches und hauptamtliches Element

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag unterscheidet sich von den anderen kommunalen Spitzenverbänden insbesondere durch die heterogene Struktur seiner Mitgliedskörperschaften. Die Bandbreite reicht von den 27 ehrenamtlich geleiteten Kleinstgemeinden (bis zu 70 Einwohnern) mit praktizierter "Urdemokratie"19) über rd. 1.000 weitere ehrenamtlich geleitete Gemeinden, die in der Regel einem Amt angehören, bis hin zu dem kleinen Kreis der hauptamtlich geleiteten Gemeinden (49), von denen Henstedt-Ulzburg mit über 20.000 Einwohnern die größte ist. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Interessen der Mitglieder des Gemeindetages, die es bei kommunalpolitisch brisanten Fragen zu koordinieren gilt. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Konstellation nicht frei von Spannungen sein kann; diese – nicht zuletzt auch auf der personellen Ebene – auszugleichen, war in der Geschichte des Gemeindetages nicht immer ganz einfach.

Während dem Gründungsvorstand bis auf die beiden Beisitzer ausschließlich (hauptamtliche) Gemeindedirektoren angehörten, stellt sich in der Folgezeit im Landesvorstand ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen ein, obwohl naturgemäß das ehrenamtliche Element in den Kreisverbänden überwog. Zur Zeit gehören dem Landesvorstand neben dem Landesgeschäftsführer 8 ehrenamtlich und 6 hauptamtlich tätige Kommunalpolitiker, darunter zwei Leitende Verwaltungsbeamte von Amtsverwaltungen, an.

Die Bereitschaft des "ehrenamtlichen Elements", die hauptamtliche Bürgermeister bei der Besetzung der Verbandsorgane angemessen, d.h. dem politischen Gewicht der von ihnen vertretenen Gemeinden entsprechend überproportional zu berücksichtigen, hat wesentlich dazu beigetragen, den Gemeindetag als Vertretung aller Gemeinden mit Bürgermeisterverfassung zu erhalten und zu festigen.

Gleichwohl hat es Anfang der 60er Jahre intensive Diskussionen darüber gegeben, wie die Repräsentanz der hauptamtlichen Bürgermeister insbesondere in den Kreisverbänden organisatorisch verfestigt werden könnte, um dem Eindruck entgegenzuwirken, der Gemeindetag sei in erster Linie ein "Verband reiner Bauerndörfer"20), und um den Verband für die größeren hauptamtlich geleiteten Gemeinden attraktiv zu erhalten. Anlaß zu diesen Überlegungen gab eine "gewisse Verbandsmüdigkeit von großen Gemeinden im Hamburger Randgebiet" und die Entwicklung von Nahbereichen mit sogenannten Mittelpunktsgemeinden, den späteren ländlichen Zentralorten.21) Es wurde darüber nachgedacht, ob in den Gremien des Gemeindetages eine Mindestrepräsentanz der hauptamtlichen Bürgermeister angestrebt werden sollte. Ein Vorschlag der Landesgeschäftsstelle vom 06.10.1966 zur Änderung der Verbandssatzung22) sah vor, daß den Kreisvorständen kraft Amtes die Bürgermeister von Gemeinden über 10.000 Einwohner angehören sollten. Darüber hinaus sollte in Kreisverbänden, denen Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohner angehören, ein Bürgermeister dieser Gemeinden in den Kreisvorstand gewählt werden; falls mehr als drei solcher Mitgliedsgemeinden vorhanden sind, sollte mindestens ein zweiter Bürgermeister aus diesem Kreis unter den Vorstandsmitgliedern sein. Diese Pläne fanden jedoch im Landesvorstand und im Hauptausschuß keine Zustimmung. In der schließlich beschlossenen Neufassung der Verbandssatzung vom 03.04.1967 heißt es in § 6 Abs. 4: "In den Organen sollen ehrenamtlich und hauptamtlich tätige Vertreter der Mitglieder angemessen vertreten sein."Damit wurde die schon vorher aus verbandspolitischen Erwägungen praktizierte Übung in der Satzung verankert.

Die Frage einer stärkeren Einbindung der hauptamtlichen Bürgermeister blieb dennoch in der Folgezeit ein Thema. Zur Verbesserung des Informationsflusses und zum Erfahrungsaustausch in verwaltungsrechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Fragen wurden 1977 fünf Arbeitsgemeinschaften (Nord, West, Mitte, Ost und Süd) gebildet. Die Arbeitsgemeinschaften brachten jedoch nicht den gewünschten Erfolg, die Verbandsarbeit auf breiter Ebene, insbesondere unter Einbeziehung der hauptamtlichen Bürgermeister zu intensivieren. Während die Arbeitsgemeinschaft "West" (Kreise Dithmarschen und Steinburg) sich gar nicht erst konstituierte, führten die übrigen Arbeitsgemeinschaften nur wenige Tagungen durch (insgesamt 11 Veranstaltungen, von denen 8 nur durch Anstoß der Landesgeschäftsstelle zustande kamen). 1979 wurde dieses Experiment nach einer kritischen Bestandsaufnahme durch die Landesgeschäftsstelle beendet. Statt dessen wurde 1982 auf Beschluß des Landesvorstandes eine Bürgermeister-Fachbesprechung der hauptamtlichen Bürgermeister institutionalisiert, die in der Regel zweimal jährlich zusammenkommt und bis heute fruchtbringend arbeitet.

Die Ambivalenz zwischen dem hauptamtlichen und dem ehrenamtlichen Element in der Kommunalverwaltung spiegelt sich auch in dem Verhältnis des Gemeindetages zu der am 14.10.1950 gegründeten "Arbeitsgemeinschaft der büroleitenden Beamten der Amtsverwaltungen (FBA)"24), wider.

Im Gegensatz zu dem "Fachverband der Kommunalrentmeister" (jetzt: "Fachverband der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Schleswig-Holstein"), führte die allgemeiner ausgerichtete Zielsetzung des FBAS zwangsläufig zu Überschneidungen mit der Tätigkeit des Gemeindetages, insbesondere bei der Diskussion der Ämterreform. Beide Verbände strebten jedoch von Anfang an eine enge Zusammenarbeit an, um nach außen möglichst mit einer Stimme zu sprechen. Indiz für die gute Zusammenarbeit war die 1958 erfolgte Berufung des damaligen Geschäftsführers des Gemeindetages, Dr. Meiforth, als Ehrenmitglied in den Landesvorstand der FBA. Der FBA wollte damit eine stärkere Koordinierung der Arbeit des FBA mit dem Gemeindetag erreichen. Der Landesvorstand des Gemeindetages begrüßte diesen Schritt ausdrücklich25) Anfang der 60er Jahre strebte der FBA eine noch stärkere Verzahlung beider Verbände mit dem Vorschlag an, den jeweiligen Landesgeschäftsführer des FBA in den Landesvorstand des Gemeindetages zu wählen. Dies stieß beim Vorstand des Gemeindetages nicht auf Gegenliebe. Er wies darauf hin, daß genügend Amtsschreiber als Vertreter der Kreisverbände an den Sitzungen des Hauptausschusses und der Fachausschüsse des Gemeindetages teilnehmen und so hinreichend über die Arbeit des Gemeindetages informiert seien. Als der FBA 1966 über eigene Vorschläge in der Delegiertenversammlung des Gemeindetages die Wahl seines Geschäftsführers in den Landesvorstand anstrebte, wurde ihm davon dringend abgeraten, "um das noch etwas labile Verhältnis zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Elementen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung im Verbandsbereich durch solche Vorschläge (nicht) zu strapazieren"26). Der Gemeindetag strebte statt dessen eine Eingliederung des FBA in die Verbandsorganisation des Gemeindetages an, was jedoch beim FBA auf Ablehnung stieß. Gegen solche Pläne hatte aber auch der Rechts- und Verfassungsausschuß des Gemeindetages Bedenken geäußert, da man "nicht einen Verband von Gebietskörperschaften mit einer Personenvereinigung koppeln (könne)".27) Letztlich ging es dem Gemeindetag darum, seinen kommunalpolitischen "Alleinvertretungsanspruch" zu sichern. Über dieses vom Gemeindetag für sich in Anspruch genommene Mandat, auf Landesebene für die kommunale Selbstverwaltung im nichtstädtischen Bereich zu sprechen, wurde in zahlreichen Gesprächen zwischen den Führungsgremien beider Verbände auch Einigkeit erzielt. Tatsächlich wurde die Zusammenarbeit zwischen beiden Verbänden in der Folgezeit auch ohne organisatorische Regelungen durch die Praxis der Kreisverbände, einen leitenden Verwaltungsbeamten in den Kreisvorstand zu wählen, gefestigt. Seit 1974 gehört auch der jeweilige Landesvorsitzende des Fachverbandes der leitenden Verwaltungsbeamten der Ämter ununterbrochen dem Landesvorstand des Gemeindetages an, wenn auch nicht in dieser Eigenschaft, sondern bis 1994 als Vorsitzender eines Kreisverbandes des Gemeindetages und seit 1994 als hinzugewählter Beisitzer.

19) In diesen Gemeinden wird nach § 54 GO keine Gemeindevertretung gewählt. An ihre Stelle tritt die Versammlung aller Bürgerinnen und Bürger (Bürgerversammlung).

20) Rundschreiben vom 24.08.1965 an die Mitglieder des Landesvorstandes, Akte 000-21 des Gemeindetages.

21) Vorlage der Geschäftsstelle für den Landesvorstand vom 24.08.1965, Akte 000-00 des Gemeindetages.

22) Akte 000-00 des Gemeindetages

23) "Die Gemeinde" 1975, S.375

24) Jetzige Bezeichnung "Landesverband der leitenden Verwaltungsbeamten der Ämter Schleswig-Holsteins"

25) Vorstandssitzung am 04.03.1958, Akte 000-24 des Gemeindetages.

26) Vorstandssitzung am 26.07.1966, Akte 000-24 des Gemeindetages.

27) Vorstandssitzung am 21.11.1966, Akte 000-24 des Gemeindetages.

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