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Presse

13.10.2005

Zur Verwaltungsstrukturreform:
„Das Pferd wird von hinten aufgezäumt“

Landesregierung macht ihre Hausaufgaben nicht

„Die Aussagen der Landesregierung sind insgesamt enttäuschend: Das Pferd wird von hinten aufgezäumt, indem jetzt Verwaltungsstrukturen verändert werden, ohne dass die künftigen Aufgaben feststehen. Dies ist unsinnig“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages anlässlich der heutigen Zwischenbilanz des Innenministers zur „Verwaltungsstrukturreform“.

„Es gibt weiter viele Widersprüche. Die Regierung verweigert weiter ihre Hausaufgaben. Leider hat der Minister keine Vorschläge für die jetzt dringend notwendige Modernisierung der Gesetze für eine bessere Kooperation von Kommunalverwaltungen gemacht.“
„Wir wollen die Verwaltungsreform richtig anpacken!“ erinnert der Gemeindetag an sein umfassendes Konzept. Dazu gehöre das klare Angebot: „Die Landesregierung soll die neuen Aufgaben der Gemeinden benennen, wir schaffen dafür effiziente Verwaltungsstrukturen. Dazu haben wir ein kurzfristiges Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit gefordert“.

Darauf fehle bisher eine Antwort der Landesregierung. Man könne nicht von den Kommunen Veränderungen verlangen, aber die dringend notwendigen rechtlichen Voraussetzungen verweigern.

Der Gemeindetag bedauert, dass der Innenminister die Kooperation von Kommunen diskriminiert und nicht als gleichberechtigte Lösung zur Steigerung von Leistungsfähigkeit und Effizienz anerkennt. Dies stoße viele Kommunen vor den Kopf, die derzeit an neuen Kooperationen arbeiten und gefährde moderne Dienstleistungen für die Bürger.

Bülow nannte auch zwei positive Aspekte der heutigen Erklärungen: „Wir freuen uns, dass der Innenminister nun die flächendeckenden Bemühungen der Gemeinden und Ämter anerkennt, ihren Beitrag zur Verwaltungsreform zu leisten. Damit ist hoffentlich der Vorwurf vom Tisch, den Kritikern der Regierung gehe es um persönliche Befindlichkeiten der Ehrenamtler“.

Außerdem begrüßt der Gemeindetag sehr, dass die starke Stellung der ehrenamtlichen geführten Gemeinden in den Ämtern erhalten bleiben und nicht durch die Direktwahl der Amtsausschüsse geschwächt werden soll. „Eine klare Aussage, die Vertrauen schafft.“

Der lange Fragenkatalog beweise, welch große Verunsicherung das bisherige Vorgehen des Innenministers ausgelöst hat. Die Vorstellungen der Landesregierung seien jedoch nicht nachvollziehbarer geworden.

Beispiele für entscheidende offene Fragen:

Welche Aufgaben werden künftig auf die Verwaltungen der Gemeinden und Ämter verlagert?

Wie sieht der künftige Gesetzesrahmen für die Kooperation und Fusion von Kommunalverwaltungen aus? warum sollen die kommunalen Handlungsmöglichkeiten dabei nicht erweitert werden ?

Welche Möglichkeiten gibt es zur flexiblen Handhabung der 8.000er-Einwohnergrenze, damit auch amtsfreie Gemeinden ihre Bedürfnisse erfüllen können?

Was ist mit Gemeinden und Ämtern, die schon jetzt besonders kostengünstig und leistungsfähig sind? Was ist mit denjenigen Ämtern, für die eine Zwangsfusion der Verwaltung zu höheren Kosten führen würde?

Anlage zu dieser Presseerklärung:
Hinweise auf weitere widersprüchliche, unklare oder unzutreffende Aussagen in dem Fragenkatalog des Innenministeriums.

Anlage zur Presseerklärung des SHGT vom 13.10.2005

Hinweise auf widersprüchliche, unklare oder unzutreffende Aussagen in dem Fragenkatalog des Innenministeriums.

Die Kommunen sollen die sog. Hochzeitsprämie für die vom Land verlangten Verwaltungszusammenschlüsse zu mehr als 75 % selbst aus dem kommunalen Investitionsfonds zahlen. Dies ist keine angemessene Kostenaufteilung.

Die Begründung für die falsche Reihenfolge der Reform (Ziffer 9 des Fragenkataloges) ist nicht nachvollziehbar. Denn die Bildung von neuen Verwaltungseinheiten der Ämter ist völlig unabhängig von der Kommunalwahl. Dies bestätigt der Minister selbst in dem Fragenkatalog (Ziffer 10).

Der Wunsch des Innenministers nach immer spezialisierteren Verwaltungsexperten führt in die Irre. Dies macht Verwaltung teurer und bürokratischer. Stattdessen müssen die Gesetze einfacher und verständlicher werden, auch um das Ehrenamt zu stärken. Es gibt keine einzige Untersuchung, die die ausreichenden Fachkenntnisse der jetzigen Verwaltungen in Frage stellt.

Die Aussagen zu den Verwaltungsregionen sind widersprüchlich. So sollen einerseits keine zusätzlichen Verwaltungsebenen geschaffen werden (Ziffer 14). Andererseits sollen neue Regionalparlamente entstehen (Ziffer 25). Dies ist kaum miteinander vereinbar.

Widersprüchlich sind auch die Aussagen über die Verwaltung der Gemeinden und Ämter. Einerseits soll ein Amt nur durch Amtsverwaltung oder amtsangehörige Gemeinde verwaltet werden können (Ziffer 27). Auch in Reden hat der Innenminister sich gegen Verwaltungsgemeinschaften zwischen Ämtern und amtsfreien Gemeinden ausgesprochen. Andererseits sollen Verwaltungsgemeinschaften zwischen einer amtsfreien Gemeinde und einem Amt gebildet werden können (Ziffer 28). Dies passt nicht zusammen. Diese Widersprüche schaffen weitere Verunsicherung.

Die Behauptung, das Ehrenamt würde gestärkt, ist nicht nachvollziehbar. Die Organisationshoheit des kommunalen Ehrenamtes soll dem jüngsten Gesetzentwurf des Landes zufolge weiter beschränkt werden. Vorschläge des Gemeindetages zur Erweiterung der kommunalen Handlungsfähigkeiten wurden bisher nicht aufgegriffen.

Zunehmende Größe macht Verwaltungen nicht automatisch besser oder wirtschaftlicher! Dies bestätigt zwar auch der Fragenkatalog (Ziffer 34), widerspricht damit aber der Presseerklärung (Seite 3 Mitte) Der Landesrechnungshof hat in seiner Untersuchung festgestellt, dass es viele kleinere Ämter gibt, die deutlich wirtschaftlicher als größere Ämter arbeiten. Diese Unterschiedlichkeiten müssen berücksichtigt werden. Entscheidend ist nämlich die Personal- und Aufgabenstruktur der Ämter, und diese ist sehr unterschiedlich.

Die Behauptung des Landesrechnungshofes, durch den Zusammenschluss zweier kleinerer Verwaltungen könnten mindestens etwa 200.000,00 Euro jährlich eingespart werden, wird ausdrücklich bestritten. Eine solche generelle Aussage ist wegen der unterschiedlichen Struktur der Ämter unmöglich. Die vom Land behaupteten Einsparungen bei der Zusammenlegung von Ämtern sind in vielen Fällen nicht erzielbar. Die Personalausstattung der Ämter befindet sich meist schon jetzt an der unteren Grenze. Einsparungen beim Führungspersonal werden durch höhere Besoldung der verbleibenden Führungskräfte, erforderliche Gleichstellungsbeauftragte und anderes konterkariert.