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SHGT begrüßt Landesnaturschutzgesetz: Deregulierung dringend erforderlich
"Das neue Landesnaturschutzgesetzes ist ein
unverzichtbarer Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung. Es muß
den Gemeinden eine Senkung der Kosten, z. B. durch Wegfall von
Landschaftsrahmenplanung und Grünordnungsplänen, und eine Beschleunigung
von Entscheidungen und Investitionen ermöglichen", sagte Jörg Bülow,
Landesgeschäftsführer des SHGT zur heutigen Kabinettsentscheidung in
Kiel.
Schon lange fordere der Gemeindetag die Aufgabenwende, d.h. die Rückführung des Bestandes an gesetzlichen Leistungsansprüchen, Standards, Pflichtaufgaben etc. und eine Stärkung der Entscheidungsfreiheiten der Kommunen, so Bülow weiter. Das neue Gesetz sei der Einstieg in die Aufgabenwende im Umweltbereich.
Der vom Landesrechnungshof geforderte Stellenabbau beim Land könne
nicht durch Verlagerung von Aufgaben auf andere, sondern nur durch
Streichung von gesetzlichen Aufgaben und Verwaltungsverfahren erreicht
werden. Daher dürfe der Landtag in Sachen Deregulierung und Aufgabenabbau
nicht hinter den Entwurf zurückgehen, sondern sollte kritisch prüfen, ob
weitere Genehmigungsverfahren und Investitionshemmnisse abgebaut werden
können, so Bülow abschließend.




