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Presse

26.09.2006

SHGT begrüßt Landesnaturschutzgesetz: Deregulierung dringend erforderlich


"Das neue Landesnaturschutzgesetzes ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung. Es muß den Gemeinden eine Senkung der Kosten, z. B. durch Wegfall von Landschaftsrahmenplanung und Grünordnungsplänen, und eine Beschleunigung von Entscheidungen und Investitionen ermöglichen", sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des SHGT zur heutigen Kabinettsentscheidung in Kiel.

Schon lange fordere der Gemeindetag die Aufgabenwende, d.h. die Rückführung des Bestandes an gesetzlichen Leistungsansprüchen, Standards, Pflichtaufgaben etc. und eine Stärkung der Entscheidungsfreiheiten der Kommunen, so Bülow weiter. Das neue Gesetz sei der Einstieg in die Aufgabenwende im Umweltbereich.

Der vom Landesrechnungshof geforderte Stellenabbau beim Land könne nicht durch Verlagerung von Aufgaben auf andere, sondern nur durch Streichung von gesetzlichen Aufgaben und Verwaltungsverfahren erreicht werden. Daher dürfe der Landtag in Sachen Deregulierung und Aufgabenabbau nicht hinter den Entwurf zurückgehen, sondern sollte kritisch prüfen, ob weitere Genehmigungsverfahren und Investitionshemmnisse abgebaut werden können, so Bülow abschließend.