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Presse

26.09.2005

Ernster Warnruf des Landesrechnungshofes -
SHGT widerspricht: Zwangszusammenschlüsse kein Schlüssel zur nachhaltigen Besserung der Finanzen

„Landesregierung hat Hausausgaben noch nicht gemacht"

„Mit seinem Kommunalbericht 2005 hat der Landesrechnungshof einen eindringlichen Warnruf abgegeben. Es wird deutlich, dass auch die kleinen Gemeinden von der kommunalen Finanzkrise voll erfasst sind. Doch die Gemeinden haben ihre Lage nicht selbst verschuldet. Sie leiden neben dem Rückgang der Einnahmen besonders unter steigenden Ausgabeverpflichtungen, die ihnen von außen auferlegt werden. Wir hätten dem Landesrechnungshof mehr Mut gewünscht, auf die Verantwortung von Land und Bund für die kommunalen Finanzen hinzuweisen“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages anlässlich der Veröffentlichung des Kommunalberichtes 2005 des Landesrechnungshofes.

„Entscheidend ist, dass die Verwaltungsreform richtig angepackt wird. Das Land muss die Aufgabenwende schaffen, d. h. die Intensität von Sozialleistungsansprüchen, Ausstattungsstandards, Planungsverfahren und Kontrollaufgaben muss so abgebaut werden, dass die kommunale Selbstverwaltung wieder mehr Entscheidungsfreiheiten bekommt. Wir unterstützen daher die von der Landesregierung vorgesehene Aufgabenkritik. Dann muss geklärt werden, welche Aufgaben durch welche Behörden des Landes oder der Kommunen am besten wahrgenommen werden können. Daran muss die Verwaltungsstruktur ausgerichtet werden“, beschrieb der SHGT die notwendigen Schritte.

Dazu Bülow: „Die Landesregierung hat die entscheidenden Hausaufgaben noch nicht gemacht. Sie muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen für kommunale Zusammenarbeit verbessern und die künftigen Aufgaben klar bestimmen. Dann bieten wir an: Wir liefern leistungsfähige und effiziente Verwaltungsstrukturen, aber ohne Zwang und ohne starre Einwohnergrenzen.“

Der Gemeindetag forderte in diesem Zusammenhang die Landesregierung nochmals auf, von ihrem Konfrontationskurs abzurücken und mit dem Gemeindetag ein erfolgversprechendes Vorgehen zu vereinbaren nach den Grundsätzen

  • schneller, denn wir wollen bereits ein Gesetz zum 01.01.2006 statt zum 01.04.2007!
  • verlässlich, denn wir wollen klare Verhältnisse und ehrliche Ziele statt Drohungen!
  • gemeinsam, denn nur ein partnerschaftliches Miteinander führt zum Erfolg!
  • eigenverantwortlich, denn die Entscheidungen über neue Strukturen müssen vor Ort fallen!

Dabei seien Kooperationen entscheidend. Bereits jetzt kooperierten die Stadt, Amts- und Gemeindeverwaltungen in mehr als 1200 Fällen miteinander bei der Aufgabenerfüllung, ständig kämen neue hinzu. Kooperation müßte also nicht erst erfunden werden. „Kooperationen müssen von der Landesregierung auch bei der Verwaltungsstrukturreform als gleichberechtigt anerkannt werden“, forderte Bülow.

In dem Zusammenhang widerspreche der Gemeindetag der Einschätzung des Landesrechnungshofes ausdrücklich, ausgerechnet Zwangszusammenschlüsse der Amts- und Gemeindeverwaltungen seien der Schlüssel zum Erfolg bei den Kommunalfinanzen. „Diese Meinung des Landesrechnungshofes geht an den Tatsachen vorbei, denn sie trifft gerade die besonders sparsame Verwaltung der kleineren Gemeinden“.

Diese Darstellung des Landesrechnungshofes sei auch widersprüchlich. Der LRH beschreibe ausführlich die Finanzkrise der größeren Städte und fordere dann eine Verwaltungsstrukturreform bei den Ämtern. Das passe nicht zusammen. Denn die Ämter gäben nur rund 6,5 % aller Verwaltungskosten der Kommunen aus. Von den 54.000 kommunalen Bediensteten arbeiteten nur 2.900 in den Ämtern und betreuten dort fast 1 Mio. Einwohner. „Wer die sparsame Verwaltungskultur des ländlichen Raumes aufgibt, gefährdet die Wirtschaftlichkeit vieler kleiner Verwaltungen, schwächt das Ehrenamt und erreicht weniger Bürgernähe“, bemängelt Bülow.

Der SHGT begrüßt, daß der Landesrechnungshof auch die Finanzen der kleineren Kommunen im Rahmen des Kommunalberichtes beleuchtet. Angesichts der steigenden Haushaltsfehlbeträge bei den Gemeinden bis 20.000 Einwohner und dem Anstieg der Verschuldung bei den kleinen Gemeinden bis unter 3.000 Einwohner müsse festgestellt werden: „Der ländliche Raum eignet sich nicht als Ersatzkasse für andere kommunale Bereiche. Bei den Gemeinden ist nichts mehr zu holen“, so Jörg Bülow.

Bei den Gemeinden gebe es schon lange keinen Luxus mehr, stellt der Gemeindetag fest. Dagegen seien bereits bisher viele Investitionen aufgeschoben, Leistungen abgebaut und Gebühren und Steuern angehoben worden. Schon in anderen Berichten habe auch der Landesrechnungshof festgestellt, dass in den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden besonders sparsam gewirtschaftet werde. „Die kleinen Gemeinden können sich einfach nicht abgewöhnen, nur das Geld auszugeben, das auch da ist“, faßte Bülow zusammen.