Presse
Kommunale Landesverbände: Land muss auf Griff in kommunale Kassen
verzichten
LRH fordert zu Recht Nachbesserung des Haushaltsentwurfs der
Landesregierung
Nach der Vorlage der Stellungnahme des Landesrechnungshofs zum Haushaltsentwurf der Landesregierung fordern die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein, auf die beabsichtigte Kürzung der kommunalen Finanzausstattung in den nächsten beiden Jahren um 240 Mio. € zu verzichten.
„Die schonungslose Analyse des Landesrechnungshofs stützt vorbehaltlos die von den kommunalen Landesverbänden in ihren Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung vertretene Auffassung, dass
a) das Land nicht bereit ist, in ausreichendem Umfang aus eigener Kraft strukturelle Einsparungen vorzunehmen und
b) dass keine ausreichende Kompensation in Form von Aufgabenabbau und Standardabsenkung dem Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich gegenübersteht“,
sagte Jochen von Allwörden, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein, und machte deutlich, dass die kommunale Argumentationslinie nunmehr auch im Landesrechnungshof eine unparteiische Unterstützung erfährt.
Der Landesrechnungshof hatte in seiner Presseerklärung unter anderem
darauf hingewiesen, dass es schwer fällt, von den Kommunen einen
Konsolidierungsbeitrag von 120 Mio. € jährlich erfolgreich einzufordern,
wenn das Land selbst nur 40 Mio. € statt der ursprünglich vorgesehenen 80
Mio. € realisiert. Ebenso hat der Landesrechnungshof in seiner
Stellungnahme deutlich gemacht, dass zur Vermeidung verfassungsrechtlicher
Risiken echte Entlastungen durch Aufgaben- und Standardabbau für die
Kommunen beschlossen werden müssen und kritisiert, dass noch nicht
deutlich geworden sei, dass die bis jetzt genannten Kompensationsmaßnahmen
ausreichend seien.
„Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich nachzubessern und die Kommunen vor ungerechtfertigten Eingriffen zu schützen. In dieser Form erweist sich der Entwurf des Haushaltstrukturgesetzes als inakzeptabel“, stellte der Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Jörg Bülow, fest und machte deutlich, dass bei echten strukturellen Einsparungen des Landes der Griff in die kommunalen Kassen nicht mehr notwendig sei. Die bisherigen Vorschläge des Landes würden die Kommunen um weniger als 20 Mio. € entlasten.
„Der Eingriff in die kommunale Kasse ist angesichts der nunmehr auch vom Landesrechnungshof objektiv festgestellten Defizite weder rechtspolitisch noch finanzpolitisch vertretbar und darüber hinaus verfassungsrechtlich höchst bedenklich, verwies Jan-Christian Erps, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, auf die rechtlichen Risiken eines Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich. Die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen wird bereits heute oftmals nicht mehr erreicht, mit der Folge, dass kommunale Selbstverwaltung kaum noch stattfinden kann.
Darüber hinaus kritisieren die kommunalen Landesverbände, dass sie auf ihre umfangreiche Stellungnahme zum Haushaltsstrukturgesetz bis zum heutigen Tage noch keine Antwort der Landesregierung erhalten haben.
Die Beteiligungsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunen sieht vor, dass für den Fall, dass die Landesregierung den Anregungen und Bedenken in den Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände nicht zu folgen beabsichtigt, ihnen dies unter Angabe der Gründe noch vor der abschließenden Beratung oder der Schlusszeichnung des Entwurfes schriftlich oder mündlich mitgeteilt wird.
Die Kommunen in Schleswig-Holstein wiederholen abschließend ihre mehrfach vorgetragene Forderung endlich in einen echten Dialog über die Finanzbeziehungen des Landes zu den Kommunen einzutreten und dabei auch die Positionen zu berücksichtigen, in denen die Kommunen das Land schon heute oder zukünftig entlastet (Eröffnungsbilanz).
Verantwortlich: Jochen von Allwörden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Städteverbandes
Schleswig-Holstein
Anlage
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände
zum Haushaltsstrukturgesetz vom 21.08.2006
1. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände lehnt die Kürzung der Finanzausgleichsmasse um 240 Mio. € in den Jahren 2007/2008 ab. Ein Eingriff in die kommunale Finanzausstattung in dieser Höhe erweist sich weder finanzpolitisch noch verfassungsrechtlich als vertretbar.
2. Die Landesregierung bleibt aufgefordert,
- den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf eine
aufgabengerechte Finanzausstattung durch einen ungekürzten Finanzausgleich
sicherzustellen, damit die Kommunen ihre durch Bundes- und Landesgesetz
vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen können und den notwendigen finanziellen
Gestaltungsraum für eigenständige (Investitions-) Entscheidungen im Rahmen
der kommunalen Selbstverwaltung wieder erhalten,
- keine Verlagerung von Schulden vom Land auf die Kommunen vorzunehmen, weil dadurch das strukturelle Defizit des Landeshaushalts nicht beseitigt und die Schuldenlast der öffentliche Haushalte insgesamt nicht verringert wird,
- die aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2006 gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung zu erwartenden Steuermehreinnahmen für das Land in Höhe von 829,9 Mio. Euro in den Jahren 2006 - 2009 zu berücksichtigen,
- alle möglichen eigenen Einsparmöglichkeiten ohne Tabus unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Landesrechnungshofs und des Seitz-Gutachtens auszuschöpfen,
- ihre irreführenden und unvollständigen Darstellungen der Finanzlage von Land und Kommunen zurückzuziehen und mit den Kommunen einheitliche und transparente Grundlagen für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung abzustimmen.
3. Den in dem Gesetzentwurf in der Anlage 2 enthaltenen „Entlastungen und Abfederungsmaßnahmen“ liegen keine hinreichend begründeten und nachvollziehbaren Kostenfolgeabschätzungen vor. Dies gilt sowohl für den tatsächlichen Eintritt der Entlastungswirkung in der behaupteten Höhe als auch für die unterschiedliche Verteilungswirkung innerhalb der kommunalen Gebietskörperschaften. Die geplanten Maßnahmen zur Entlastung sind nach Auffassung der Arbeitgemeinschaft der kommunalen Landesverbände insgesamt nicht ausreichend, um den Eingriff in die kommunale Finanzausstattung zu rechtfertigen. Landesregierung und Landtag bleiben aufgefordert, weitere Vorschläge zu einer nach-vollziehbaren Entlastung der Kommunen zu machen. Zahlreiche Anregungen der Kommunen dafür liegen seit langem vor.
4. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände
erneuert ihr Angebot, einen Eingriff in den kommunale Finanzausgleich in
der Höhe zu akzeptieren und zu vertreten, soweit er durch einen durch
Kostenfolgeabschätzung nachvollziehbar begründeten Aufgabenabbau
kompensiert wird. Dabei müssen die Wirkungen der Entlastungsmaßnahmen
gemeinsam festgestellt werden. Dies entspricht dem Wesen der
Beteiligungsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen
Landesverbänden.
5. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände lehnt eine Rückführung von Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) in die Finanzausgleichsmasse ohne vorherige Anhörung des KIF-Beirats und eine umfassende Darstellung der Auswirkungen über die zukünftige Entwicklung des KIF ab. Eine Kompensation des Eingriffs durch eigene kommunale Mittel ist ausgeschlossen.
6. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände stellt
fest, dass in dem Verfahren, das zu dem Gesetzentwurf geführt hat, die
kommunale Interessenlage keine ausreichende Berücksichtigung gefunden hat.
Aus diesem Grund muss die Rechtsstellung der Kommunen in den Fragen der
Finanzbeziehung des Landes zu den Kommunen, insbesondere der
Finanzverteilung, verbessert werden.




