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Presse

18.12.2003

Vorschläge zur Stärkung der Leistungskraft der Ämter liegen bereits vor!

Landesrechnungshofbericht enthält sachliche Grundlagen für Weiterentwicklung

Ungeachtet der Kritik in Einzelfragen sieht der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag in dem Bericht des Landesrechnungshofes über Verwaltungsstrukturen und Zusammenarbeit im kreisangehörigen Bereich positive Ansätze, die eine sachliche Diskussion und angemessene Entscheidungsfindung bei der Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen in den ländlichen Räumen fördern können. Positiv bewertet der Geschäftsführer des SHGT, Dr. Borchert, insbesondere, dass der Landesrechnungshof die Amtsverwaltungen insgesamt als leistungsfähige Verwaltungsstrukturen anerkennt. Mit seinem Hinweis darauf, dass Amtsverwaltungen in der Größenordnung ab 9.000 Einwohner eine optimale Größe haben, setzt er andere Akzente als dies früher der Innenminister getan hat, der Verwaltungseinheiten für 20 bis 25.000 Einwohner in Schleswig-Holstein etablieren und somit im Ergebnis weitgehend die Amtsstrukturen zerschlagen hätte. Damit werden vom LRH Verwaltungseinheiten präferiert, die heute bereits in vielen Amtsverwaltungen erreicht worden sind und die dort auch kostengünstig und bürgernah arbeiten. Der SHGT hat im Jahre 2002 dem Innenminister und dem Landtag Vorschläge zur Weiterentwicklung der Amtsordnung unterbreitet, die im Ergebnis zu größeren und leistungsfähigeren Amtsverwaltungen führen können und die damit eine geeignete Grundlage bilden, um zahlreiche Erkenntnisse und Empfehlungen des Landesrechnungshofs umsetzen zu können.

Der SHGT unterstützt die Forderungen des Landesrechnungshofes nach einer Intensivierung der Zusammenarbeit auf der gemeindlichen Ebene, die auch nach Auffassung des SHGT in vielen Bereichen ausbaufähig ist. Die Erwartungen des Landesrechnungshofes, die dieser hinsichtlich des Einsparpotentials äußert, hält der SHGT dagegen für überzogen. Alle bisherigen Erfahrungen – auch in anderen Bundesländern – haben gezeigt, dass rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweisen in der Zusammenführung von Verwaltungseinheiten zu kurz greifen. Einsparungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten sind zwar vorhanden, nicht aber in dem angegebenen Umfang.

Nach Auffassung des SHGT setzt die Zusammenarbeit vor allen Dingen zwischen hauptamtlichen Stadt-, Gemeindeverwaltungen und Amtsverwaltungen am gleichen Ort ein hohes Maß an Übereinstimmung der Verwaltungskultur und eine Partnerschaft auf Augenhöhe voraus. Dies wird in vielen Bereichen möglich sein, wo im zentralen Ort und im Amt vergleichbare Strukturen vorhanden sind. Der SHGT lehnt aber eine Fremdverwaltung durch städtische Verwaltungen in Mittelzentren ab. Dadurch werden die Amtsverwaltungen nicht kostengünstiger gestaltet und die Ämter verlieren praktisch jeden Einfluss auf die Personalwirtschaft der Verwaltungen. Es ist nach Auffassung des SHGT auch nicht ohne weiteres akzeptabel, dass die Bürger im zentralen Ort ihren Bürgermeister wählen und dass dieser, der heute keine fachlichen Qualifikationen haben muss, gleichzeitig dann der fachlich leitenden Verwaltungsbeamte der Amtsverwaltung ist. Daher bedarf es hier der Entwicklung weiterführender kommunalverfassungsrechtlicher Konstruktionen, die eine gleichberechtigte Partnerschaft und Einfluss auf die Personalwirtschaft ermöglichen. 

Der SHGT hält die Forderung des Landesrechnungshofes innerhalb von zwei Jahren zu freiwilligen Lösungen in bestimmten Bereichen zu kommen, für unrealistisch. Der Landesrechnungshof selbst müsste wissen, welche personalvertretungsrechtlichen, personalwirtschaftlichen und finanztechnischen Probleme in einer sachgerechten, auf Dauer angelegten Zusammenarbeit oder gar Verwaltungsfusionen stecken, die von den Selbstverwaltungsgremien mitgetragen werden müssen. Zuzustimmen ist dem Landesrechnungshof darin, dass in der jetzigen Kommunalwahlperiode, die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen sollten, wie dies in zahlreichen Gemeinden auch durchaus auf freiwilliger Basis angestrebt wird. 

Da die gemeindlichen- und Amtsverwaltungen im großen Umfang staatliche Aufgaben durchführen, fordert der Gemeindetag, das Land auf, mit eigenen Finanzmitteln und nicht nur mit Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs, die Zusammenarbeit und ggf. Zusammenschlüsse zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, dass das Land nun energisch an die Verlagerung von Kreisaufgaben auf die gemeindliche Ebene herangeht und ein weiteres Anwachsen der Kreisverwaltungen verhindert.