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Verwaltungskosten der Kommunen - Hentschel vergleicht Äpfel mit Birnen
In der nicht gerade sachlichen Diskussion um Verwaltungsstrukturen und
Verwaltungskosten in Schleswig-Holstein, sorgen Zahlenspiele bewußt oder
unbewußt für Irritationen und Verunsicherung. So liest der Vorsitzende der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Hentschel, aus der
Antwort der Landesregierung (LT-Drucksache 15/2863) heraus, daß in
Schleswig-Holstein zusammen mit Sachsen-Anhalt und Brandenburg das meiste
Geld für Beschäftigte in Kommunalverwaltungen ausgegeben wird. Bekanntlich
läßt sich mit statistischen Zahlen jeder Unsinn erklären und so verwundert
es dann auch nicht, daß solche Zahlen ohne Erklärung der Zusammenhänge zu
politischen Totschlagsargumenten umgewandelt werden.
Wer die Kosten
der Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein mit anderen Bundesländern
vergleicht, muß berücksichtigen, daß in Schleswig-Holstein keine
Regierungsbezirke als untere Verwaltungsgliederungen der Landesverwaltung
bestehen, sondern daß die Aufgaben, die in anderen Bundesländern von
diesen staatlichen Verwaltungsbehörden wahrgenommen werden, in
Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten vielfach von kreisfreien Städten und
Kreisen durchgeführt werden. Das führt zu entsprechendem Personalbedarf
bei diesen Kommunen. Wer die Kosten vergleicht, muß die Aufgaben
gegenüberstellen, die die Kommunen im Verhältnis zu den Kommunen anderer
Bundesländer wahrnehmen. Dies hat Herr Hentschel aber nicht gemacht,
obwohl dies dringend nötig gewesen wäre.
So hätte das Innenministerium in seiner Antwort darauf hinweisen müssen, daß z. B. in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in anderen Ländern in Kreisbehörden und Kommunalbehörden, Weisungsaufgaben wie Gesundheitsdienst, Veterinärdienst und andere von staatlichen Beamten wahrgenommen werden, die in die Kommunalverwaltungen abgeordnet sind. Diese Personalkosten tragen in Schleswig-Holstein kreisfreie Städte und Kreise, in Bayern aber das Land. Verschwiegen wird auch, daß Schleswig-Holstein als erstes Bundesland z. B. mit der Verpflichtung, schon bei kleineren hauptamtlichen Verwaltungen hauptamtliche Gleichstellungsbauftragte zu beschäftigen zusätzliche Kosten bei den Kommunalverwaltungen veranlaßt hat.
Schleswig-Holsteins Kommunen
haben deshalb einen hohen Personalaufwand, weil sie im Bundesvergleich
überpropotional viel Weisungsaufgaben für das Land wahrnehmen. Dies ist
einer der Gründe der Verfassungsbeschwerde des Kreises Nordfriesland gegen
das Land Schleswig-Holstein, die in Karlsruhe anhängig ist. Außerdem wird
nicht deutlich, daß die Landräte z. B. untere staatliche Landesbehörden
sind und die Mitarbeiter in diesen unteren staatlichen Landesbehörden in
den Kreisen von den Kreisen und über die Kreisumlage von kreisangehörigen
Städten und Gemeinden finanziert werden, während in anderen Bundesländern
diese Finanzlasten die Länder tragen.
Aus der Antwort des Innenministers ergibt sich vielmehr im Vergleich zu den anderen Ländern, daß die Kosten der Kommunalverwaltungen in direktem Zusammenhang mit dem Land stehen: je niedriger die Personalkosten des Landes, je höher die der Kommunen und umgekehrt.
- Baden-Württemberg:
Land > 291
Kommune > 150 - Nordrhein-Westfalen:
Land > 324
Kommune > 160 - Niedersachsen:
Land > 314
Kommune > 141 - Schleswig-Holstein:
Land > 268
Kommune > 162
Allein der Zahlenvergleich läßt die Schlußfolgerung nicht zu, daß die kleinteilige Kommunalgliederung zu teuer ist. Denn es liegen die Personalkosten insgesamt in NRW mit der großflächigen Kommunalstruktur über denen aus Schleswig-Holstein. Hentschels Schlußfolgerungen sind falsch. Wenn er wirklich kostenbewußt wäre, müßte er mehr Kommunalisierung fordern.
Nach Auffassung von Dr. Borchert, dem Sprecher der kommunalen Landesverbände, hat Herr Hentschel ein klassisches Eigentor geschossen. Diese Zahlen bestätigen lediglich, daß das Land seine Verwaltung zu Lasten der kommunalen Finanzen entlastet hat. Entgegen der Behauptung des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, sind im aufgabenbezogenen Vergleich, der sich insbesondere konkret bei den hauptamtlich verwalteten kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchführen läßt, Schleswig-Holsteins Städte und Gemeinden besonders kostengünstig. Lediglich die Überfrachtung der kreisfreien Städte und der Kreise mit staatlichen Aufgaben hat dazu geführt, daß die Gesamtkosten für die kommunale Verwaltung in Schleswig-Holstein so hoch sind. Die kommunalen Landesverbände bezweifeln in übrigen, daß die Kosten niedriger wären, wenn das Land die Weisungsaufgaben selbst durchführen würde. Als typisches negatives Beispiel dafür, daß man mit Statistik alles zu beweisen können glaubt, weisen die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein gemeinsam diese unsachliche Diskussion zurück.
V.i.s.d.P. Dr. Hartmut Borchert, SHGT




