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Gemeindetag begrüßt Bericht zur Entbürokratisierung
Forderung nach Modellkommunen-Gesetz
„Endlich wird Ernst gemacht mit dem Abbau von Aufgaben. Die von uns geforderte Aufgabenwende ist damit eingeleitet, d. h. durch den Abbau von gesetzlichen Aufgaben und Standards müssen für Land und Kommunen mehr Entscheidungsfreiheiten und eine finanzielle Entlastung erreicht werden“, begrüßte Bürgermeister Volker Dornquast (Henstedt-Ulzburg), Landesvorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, den Bericht der Landesregierung zur Aufgabenkritik.
„Der Bericht darf kein Abschluss, sondern muss Auftakt für weitere Bemühungen um eine Entlastung von Land und Kommunen sein“, ergänzte Jörg Bülow (Landesgeschäftsführer des SHGT). „Wir schlagen ein Modellkommunen-Gesetz nach niedersächsischem Vorbild vor. Für die Modellkommunen sollten ausgewählte Gesetze und Standards befristet ausgesetzt werden. So können wir der Aufgabenkritik neue Impulse geben“, erläuterte Bülow und verwies darauf, dass von den zahlreichen Vorschlägen des Gemeindetages zur Aufgabenkritik noch nicht alle in den Bericht übernommen wurden.
Skeptisch zeigte sich der Gemeindetag gegenüber der vorgeschlagenen Verlagerung zahlreicher Vollzugsaufgaben der Landesbehörden auf die Kreise / Verwaltungsregionen. Allein aus dieser Aufgabenübertragung folge noch kein Konzept, wie dadurch tatsächlich Einsparungen zu erzielen seien. Die Kreise könnten mit den Aufgaben kaum Entscheidungsspielräume bekommen. Insofern könne nicht von „Kommunalisierung“ gesprochen werden. Dies fördere die Entwicklung der Kreise zu staatlichen Vollzugsorganen, denen der Charakter von Gemeindeverbänden mit Selbstverwaltungsaufgaben immer weiter verloren gehe. Der Gemeindetag warnt vor einer Entwicklung, die zur Bildung von Großkreisen in Schleswig-Holstein führt. Wo es nicht um den Abbau von Doppelzuständigkeiten gehe, sollte der Verbleib von Aufgaben bei Landesbehörden weiter geprüft werden. “Die Betreuung der ländlichen Entwicklung durch die Ämter für ländliche Räume hat sich außerordentlich bewährt und darf in ihrer Qualität keinesfalls gefährdet werden“, erläuterte Bülow ein Beispiel.
Der Gemeindetag nannte ein 5 Punkte-Programm, mit dem ein nachhaltiger Erfolg der Aufgabenkritik gesichert werden muss:
- Durch eine gesetzliche Klarstellung muss garantiert werden, dass eine Finanzierung neuer Aufgaben der Kreise mit Mitteln der Kreisumlage ausgeschlossen wird.
- Bei einer Aufgabenübertragung auf die Kreise muss nach dem Konnexitätsprinzip eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden, die mit einer Revisionsklausel gegen zukünftige Entwicklungen abzusichern ist.
- Die Aufgabenkritik muss intensiviert und weiter vorangetrieben werden. Dafür kann das von uns vorgeschlagene Modellkommunen-Gesetz ein geeignetes Instrument sein.
- Wo Bundesrecht und europäische Gesetze die Reduzierung von Aufgaben und Standards in Schleswig-Holstein verhindern, muss das Land Initiativen zur Änderung der Gesetze ergreifen.
- Durch neue Instrumente bei der Gesetzgebung (Standardprävention) muss verhindert werden, dass die erreichten Erfolge durch neue gesetzliche Aufgaben wieder zunichte gemacht werden. Dazu gehört ein Konsultationsverfahren nach österreichischem oder bayerischem Vorbild, eine konsequente Gesetzesfolgenabschätzung, die Durchführung retrospektiver Gesetzesfolgenabschätzungen in ausgewählten Fällen. Der SHGT schlägt außerdem vor, die Prüfung von Gesetzentwürfen durch zwei neue Kategorien zu ergänzen: „Auswirkungen auf den Bestand an Normen und Standards“ (Rechtsfolgenabschätzung) und „Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung“ (Kommunalverträglichkeitsprüfung).




