Presse
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände
Die Vorsitzenden der Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein lehnen einen bundeseinheitlichen Lockdown, allein gekoppelt an die Inzidenzwerte 100/200, ab.
Das schleswig-holsteinische Vorgehen über einen Erlass zu Maßnahmen bei einer Überschreitung der Inzidenz von 50 bzw. von 100 hat sich bewährt. Das Verfahren der Festlegung des regionalen Regelungsrahmens jeweils am Mittwoch für die Folgewoche schafft Akzeptanz und Transparenz und berücksichtigt die Lagebewertung der Gesundheitsämter vor Ort. So ist es gelungen, das Entstehen größerer Hotspots zu verhindern bzw. die Ausbreitung auf das regionale Umfeld durch stringente Maßnahmen zu begrenzen (Beispiel: Flensburg). Aus Sicht der Kommunen bestehen keine grundsätzlichen Einwände, wenn der Bund seine Gesetzgebungskompetenz zum Anlass nimmt, aufgrund rechtsstaatlicher Erwägungen die (denkbaren) Maßnahmen nach den §§ 28, 28a IfSG zu konkretisieren und diese an das Vorliegen bestimmter Parameter als Regelgrenzen zu knüpfen. Der Bund hat sich aber darauf zu beschränken, einen „Instrumentenkasten“ zur Verfügung zu stellen und die für die Lagebeurteilung maßgeblichen Parameter zu benennen. Dies könne zukünftig nicht mehr allein der Inzidenzwert sein, sondern es sind darüber hinaus die Hospitalisierungsrate, die Anzahl der Todesfälle, der R-Wert und anderes einzubeziehen. Die Vorsitzenden der Landesverbände geben überdies zu bedenken, dass ein Nebeneinander von Bundesgesetz, Bundesverordnung, Landesverordnungen und kommunalen Maßnahmen das ohnehin schon schwer verständliche Regelwerk weiter komplizieren wird. Abschließend sprechen sich die Kommunalen Landesverbände gegen Ausgangsbeschränkungen aus. Diese kann allenfalls ultima ratio sein: Der Mehrwert ist gering, sie dürfte kaum vollzugsfähig sein und zugleich die Akzeptanz der Bevölkerung beeinträchtigen. Die Erfahrungen in Schleswig-Holstein belegen, dass insbesondere strenge Kontaktbeschränkungen einen vergleichbaren Effekt erzielen.
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