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Über 75 Jahre Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag

  • Johannes Rohwer, Gemeindedirektor der Gemeinde Büdelsdorf, ergreift am 8. Juli 1946 die Initiative und bringt bei seinen Amtskollegen der Gemeinden Bordesholm und Kronshagen die Bildung eines eigenen Verbands der Landgemeinden ins Gespräch.
  • Gründung am 3. Dezember 1946 in Büdelsdorf: Ohne die förmliche Genehmigung der Militärregierung abzuwarten, versammeln sich am 3. Dezember 1946 Vertreter der Gemeinden Bordesholm, Büdelsdorf, Einfeld, Gettorf, Hademarschen, Hohenwestedt, Kronshagen, Kropp, Rieseby, Russee, Schönberg, Süderbrarup und Schwedeneck in der Turnhalle in Büdelsdorf gründen den „Schleswig-Holsteinischen Landgemeindetag“.
  • Die Gründungsversammlung beschließt eine Hauptsatzung und wählt einen vorläufigen Vorstand. Zum 1. Vorsitzenden des Verbandes wählt die Versammlung den Kronshagener Gemeindedirektor Hans Gerke.
  • Ende Mai 1947 gehören dem Verband bereits rund 500 Gemeinden mit etwa einer Million Einwohnern an (in den Kreisen Eckernförde, Husum, Pinneberg, Rendsburg, Schleswig, Segeberg, Steinburg, Stormann, Süderdithmarschen und Südtondern werden Kreisverbände gegründet und Kreisvorstände gewählt).
  • Am 1. Oktober 1948 wird mit Landrat Gerhard Wandschneider der erste hauptamtliche Geschäftsführer eingestellt.
  • 1950 ist die Mitgliederwerbung erfolgreich abgeschlossen; bis auf wenige Ausnahmen gehören alle Landgemeinden dem Landgemeindetag an. Lediglich in einem Kreis besteht noch kein Kreisverband.
  • Die am 30. August 1950 beschlossene „Satzung des Verbandes Schleswig-Holsteinischer Landgemeinden“ erweitert die Mitgliedschaft auf die inzwischen gebildeten Ämter.
  • Im August 1950 wird die Geschäftsstelle in angemietete Räume nach Kiel, Muhliusstraße 36a (Berghaus), verlegt.
  • Am 9. September 1952 schließen sich die vier kommunalen Spitzenverbände in Schleswig-Holstein (Deutscher Städtetag, Landesverband Schleswig-Holstein; Deutscher Städtebund, Landesverband Schleswig-Holstein; Schleswig-Holsteinischer Landkreistag; Verband Schleswig-Holsteinischer Landgemeinden) zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.
  • Große Mitgliederversammlung am 3. November 1961: 1.500 Kommunalpolitiker kommen zu einer Mitgliederversammlung in der Holstenhalle in Neumünster zusammen, um den Sorgen der Gemeinden und Ämter um die kommunale Finanzausstattung Ausdruck zu verleihen. An der Versammlung nehmen Landtagspräsident Claus-Joachim von Heydebreck, Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel und weitere Kabinettsmitglieder sowie zahlreiche Landtagsabgeordnete, hohe Landesbeamte, Landräte, Oberbürgermeister und Vertreter kommunaler Verbände und Institutionen teil.
  • Am 1. Oktober 1963 wird die Geschäftsstelle an ihren heutigen Standort im „Haus der kommunalen Selbstverwaltung“ verlegt.
  • 1966 tritt die neue Amtsordnung in Kraft.
  • 1970 ist die Ämtergebietsreform relativ reibungslos abgeschlossen.
  • 1990 steht in Schleswig-Holstein die Novellierung der Gemeindeordnung an.
  • Im Jahr 1996 feiert der Gemeindetag sein 50-jähriges Bestehen.
  • Am 2. November 2001 veranstaltet der SHGT einen Gemeindekongress im Kieler Schloss.
  • Am 1. Juni 2006 findet vor dem Kieler Landtag eine großangelegte Kundgebung des SHGT statt: Rund 1.500 Bürgermeister und weitere Kommunalpolitiker demonstrieren für leistungsfähige Gemeinden.
  • Am 10. November 2006 findet ein weiterer Gemeindekongress im Kieler Schloss statt.
  • Die Verwaltungsstrukturreform beschäftigt die Kommunen und den Gemeindetag von 2006 bis 2008.
  • Am 17. Mai 2008 findet mit dem Topographie-Konvent auf Gut Schierensee ein ganz besonderes Großereignis statt: Einer der Gastredner ist Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt.
  • Am 16. November 2012 findet im Kieler Schloss ein weiterer Gemeindekongress statt.
  • Eine schleswig-holsteinische Abordnung folgt der Einladung des Bundespräsidenten Joachim Gauck, der am 23. Mai 2016 rund 750 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus Deutschland zum Tag des Grundgesetzes vor dem Schloss Bellevue empfängt.
  • An dem Gemeindekongress am 6. Oktober 2017 im Kieler Schloss nimmt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier teil und würdigt die Arbeit der kommunalen Familie.
  • Am 3. Dezember 2021 blickt der SHGT auf 75 Jahre zurück.
  • Am 19. August 2022 wird bei der Jubiläumsdelegiertenversammlung im Holstenhallen Congress Center in Neumünster mit Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther, Schleswig-Holsteins Innenminister Sabine Sütterlin-Waack, DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg und dem Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Christoph Brüning das 75-jährige Bestehen des Gemeindetages gefeiert.
  • Schon in der auf der Gründungsversammlung am 3. Dezember 1946 beschlossenen Hauptsatzung findet sich die klassische doppelte Aufgabenstellung der kommunalen Spitzenverbände, die externe und die interne Verbandstätigkeit.
    • Zur externen Verbandstätigkeit gehört die Mitwirkung an der Gesetzgebung und beim Erlass von Verwaltungsvorschriften sowie die Vertretung der Mitglieder in anderen Organisationen;
    • Zur internen Verbandstätigkeit zählt der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedskörperschaften, ihre Beratung und Information sowie die Erarbeitung von Empfehlungen und Mustersatzungen.
  • Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag weist eine sehr heterogene Struktur seiner Mitgliedskörperschaften auf. Die Bandbreite reicht von ehrenamtlich geleiteten Kleinstgemeinden über rund 1.000 weitere ehrenamtlich geleitete Gemeinden, die in der Regel einem Amt angehören, bis hin zu dem kleinen Kreis der hauptamtlich geleiteten Gemeinden mit bis zu 29.000 Einwohnern – dementsprechend sind sowohl Ehrenamt als auch Hauptamt in Vorstand und Ausschüssen vertreten.
  • Die Verbandssatzung vom 30. August 1950 sieht als Organe des Verbandes den Vorstand, den Hauptausschuss, und die Delegiertenversammlung vor. Zudem werden weitere beratende Fachausschüsse eingerichtet.
  • Während der Verband zunächst in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins geführt wird, sieht die Neufassung der Verbandssatzung im Jahr 1955 die Eintragung in das Vereinsregister vor.
  • Seit dem 3. April 1967 kann die Delegiertenversammlung bzw. auf Antrag des Landesvorstandes auch der Hauptausschuss Mitgliederversammlungen einberufen, um die Öffentlichkeit über die Auffassung des Gemeindetages zu Problemen der gemeindlichen Selbstverwaltung zu unterrichten.
  • Der Gemeindetag gliedert sich von Anfang an in Kreisverbände, deren Organe die Mitgliederversammlung und der Vorstand sind.
  • Die Wahlzeit der Organe des Gemeindetages deckt sich mit den Wahlperioden der kommunalen Körperschaften.
  • Der Hauptausschuss besteht seit 1970 aus dem Landesvorstand und zwei weiteren Mitgliedern aus jedem Kreisverband. Er hat innerhalb des Verbandes eine Richtlinienkompetenz. Außerdem gehören die Anstellung und Entlassung des Geschäftsführers, die Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse und die Vorbereitung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung zu seinen Aufgaben.
  • Im Zuge einer Satzungsreform wird der Hauptausschuss abgeschafft und seine Aufgaben werden auf den Landesvorstand übertragen.
  • Mindestens einmal im Jahr findet eine Delegiertenversammlung statt, zu deren Aufgaben die Wahl des Landesvorsitzenden, dessen Stellvertreter, des Schatzmeisters und der weiteren Mitglieder (Beisitzer) des Vorstandes gehört.
  • Die Delegiertenversammlung beschließt über die Satzung, die Errichtung der beratenden Fachausschüsse, den Haushaltsplan und die Entlastung des Vorstandes.
  • Die Delegiertenversammlung setzt sich aus 160 Vertretern der Kreisverbände zusammen, die je angefangene 50.000 Einwohner fünf Stimmen haben.
  • Landesvorstand:
    • Der Landesvorstand besteht seit der Gründung des Verbandes zunächst aus sieben Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung frei gewählt wurden, und zwar aus dem Landesvorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassierer (seit 1967 Schatzmeister) und drei Beisitzern. Der Landesvorsitzende, seine Stellvertreter und der Schatzmeister werden aus der Mitte der Kreisvorsitzenden, die Beisitzer aus der Mitte der Delegierten gewählt.
    • Seit 1955 bilden der Vorsitzende, seine beiden Stellvertreter und der Kassierer den geschäftsführenden Vorstand. Der (hauptamtliche) Geschäftsführer hat im Vorstand beratende Stimme.
    • 1960 wird der Vorstand auf neun Mitglieder erweitert; ein weiterer Beisitzer und der Geschäftsführer, der jetzt auch dem geschäftsführenden Vorstand angehört, treten hinzu.
    • Seit der Kreisgebietsreform 1970, durch die die Zahl der Kreise von 17 auf schließlich elf verringert wurde, setzt sich der Landesvorstand aus den 11 Kreisvorsitzenden, weiteren Beisitzern und dem Landesgeschäftsführer zusammen.
       
  • Verbandsvorsitzende:
    • Der Gemeindetag wird von 1946 bis 1950 von Gemeindedirektor Hans Gerke, Kronshagen, geführt.
    • Ihm folgt 1950 Amtmann Wilhelm Hamken aus Tetenbüll, Kreis Eiderstedt, der den Vorsitz aus gesundheitlichen Gründen im November 1952 niederlegen muss.
    • Am 21. Februar 1953 wird Bürgermeister Walter Hartung aus Schönberg, Kreis Plön, zu seinem Nachfolger gewählt. Bürgermeister Hartung führt den Verband bis zum Februar 1960.
    • Auf der Delegiertenversammlung am 8. Februar 1960 in Kaltenkirchen wird der Bürgermeister und Kirchspielvorsteher (Amtsvorsteher) Heinrich Soldwedel aus Tielenhemme zum Landesvorsitzenden gewählt. Ein Mann mit großer kommunalpolitischer Erfahrung, der es versteht, den Gemeindetag in den folgenden 30 Jahren geschickt und erfolgreich zu führen.
    • Amtsvorsteher Soldwedel, seit 1950 bereits Mitglied im Vorstand, wird auf der Delegiertenversammlung am 4. Juli 1990 zum Ehrenvorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages berufen.
    • Ebenfalls am 4. Juli 1990 wird Bürgermeister Max Pahl aus Laboe, Kreis Plön, zum Landesvorsitzenden gewählt.
    • Volker Dornquast, Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg war vom 2. Juli 1998 bis zu seiner Berufung zum Staatssekretär im Innenministerium am 27. September 2009 Landesvorsitzender.
    • Ihm folgte Bürgermeister Michael Koch (Malente) nach, der am 20. November 2009 zum Landesvorsitzenden gewählt wurde.
    • Thomas Schreitmüller, Bürgermeister von Barsbüttel, ist seit dem 15. Juli 2016 Landesvorsitzender des SHGT.
       
  • Geschäftsführung:
    • Am 1. Oktober 1948 wird mit Landrat Gerhard Wandschneider der erste hauptamtliche Geschäftsführer eingestellt.
    • Mit der am 26. August 1952 erfolgten Wahl des Bürgermeisters Dr. Johannes Meiforth zum hauptamtlichen Geschäftsführer kehrt nach mehrfachen Wechseln an der Spitze in der Landesgeschäftsstelle Kontinuität ein.
    • Dr. Gerd Willing wird am 1. Oktober 1963 Nachfolger von Dr. Meiforth. Dr. Willing ist zuvor bei der Stadt Kiel in verschiedenen Verwaltungszweigen tätig gewesen und hatte gleichzeitig die Geschäftsführung des Deutschen Städtetages, Landesverband Schleswig-Holstein, inne. Der Wechsel vom Städtetag zum Gemeindetag ist sicherlich ungewöhnlich; Dr. Willing selbst bezeichnet ihn deshalb treffend auch als „Wandlung vom Saulus zum Paulus“.
    • Am 25. Juni 1981 wird Regierungsdirektor Siegfried Bitterberg aus dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zum Nachfolger von Dr. Willing gewählt. Siegfried Bitterberg führt die Arbeit von Dr. Willing, insbesondere den ständigen Kampf um die Erhaltung einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden, in der ihm eigenen kreativen und engagierten, rhetorisch brillanten Art fort. Er verstirbt am 10.01.1989, nur zwei Tage nach Vollendung seines 50. Lebensjahres.
    • Am 21. März 1989 wird Dr. Hartmut Borchert, der zuvor Leitender Kreisverwaltungsdirektor beim Kreis Plön war, zum Nachfolger von Siegfried Bitterberg gewählt.
    • Am 1. Juni 2004 wird Jörg Bülow Landesgeschäftsführer, der zuvor beim Deutschen Städte- und Gemeindebund in Berlin gearbeitet hat.