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Aufgaben

Auftrag des Gemeindetages

Aus der Bedeutung der Gemeinden ergibt sich auch der Stellenwert der kommunalen Landesverbände und damit des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages. Nach § 132 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sind die kommunalen Landesverbände rechtzeitig zu Entwürfen von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu hören, die die Selbstverwaltung der Gemeinden berühren.

§ 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages schreibt vor, dass die auf Landesebene bestehenden kommunalen Landesverbände zu Gesetzentwürfen, Haushaltsvorlagen oder eine über den Bereich des Landes hinausgehende Vereinbarung, die wichtige Belange der kommunalen Selbstverwaltung berühren, vom Landtag gehört werden.

Es ist deshalb verständlich, dass sich die kommunalen Landesverbände nicht unter die Lobbyisten einreihen lassen, und wer solches tut, macht sich in den Augen der Kommunen einer Diskriminierung schuldig. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag versteht sich auch als Anwalt der Gemeinden, Ämter und Zweckverbände, weil er versucht, dafür zu sorgen, dass den Gemeinden und Ämtern ein ihren Aufgaben entsprechender Anteil am Steueraufkommen von Bund und Land zuerkannt wird, dass Bund und Land ihren sonstigen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen nachkommen und, dass die Gesetzgeber in Berlin und in Kiel die Freiräume der Kommunen und der Bürger nicht durch Gesetzesperfektionismus einengen.

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag vertritt – parteipolitisch unabhängig und der Unabhängigkeit vom Staat wegen privatrechtlich organisiert – öffentliche Anliegen.

Aufgaben des Gemeindetages

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat sich in seiner Satzung u.a. folgende Aufgaben gestellt:

  • Der Gemeindetag fördert die gemeindliche Selbstverwaltung, wahrt ihre verfassungsmäßigen Rechte, vertritt die allgemeinen Belange seiner Mitglieder und pflegt den Erfahrungsaustausch.
  • In Erfüllung dieser Aufgaben berät der Gemeindetag insbesondere den Landtag und die Landesregierung bei der Vorbereitung der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich der Auswirkungen auf kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände.
  • Durch seine Mitträgerschaft der Verwaltungsschule und durch besondere Maßnahmen fördert der Gemeindetag die Fortbildung der ehrenamtlich tätigen Bürger sowie die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen im Verbandsbereich. Der Gemeindetag unterrichtet ferner die Öffentlichkeit über die besonderen Aufgaben und Probleme der gemeindlichen Selbstverwaltung.
  • Der Gemeindetag ist darüber hinaus bestrebt, darauf hinzuwirken, dass die bestehenden Gesetze und Verordnungen kommunale Notwendigkeiten berücksichtigen und auf diese Weise eine praxisgerechte, bürgernahe Verwaltung möglich wird. Er strebt an, dass für zusätzliche Aufgaben ein angemessener finanzieller Ausgleich gewährleistet wird.

Kommunalpolitik

Die kommunalpolitische Tätigkeit des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages besteht insbesondere aus vielschichtigen Initiativen zu kommunalen Belangen im parlamentarischen Raum sowie in den Medien und in den verfassungsrechtlich garantierten Anhörungen zu den kommunalen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen wichtigen Regelungen des Landtages, der Landesregierung und der Landesbehörden. Sie erstreckt sich über den Bundesverband, den Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag als Mitglied angehört, auch auf die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes.

Wir treten ein für mehr Selbstverwaltung der Gemeinden, die Reduzierung staatlicher Vorgaben und Standards, die vielfach örtlich sinnvolle Lösungen erschweren und unangemessen verteuern und eine überflüssige Bürokratie erzeugen.