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100 Mio. € Investitionspaket des Bundes: verspielt das Land die Chancen?

"Das Land ist dabei, die Chancen durch das Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes mit 100 Mio. € zu verspielen. Dass die Landesregierung die Zuschüsse auf lediglich 48 Kommunen begrenzen will, ist absurd und gefährdet den Erfolg des Programms“, kritisiert Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages die aktuellen Pläne des Landes.

Bülow forderte: „Das Land muss deutlich mehr als nur 36 Gemeinden und Städten eine Chance auf die Zuschüsse des Bundes geben“. Das Land sehe von 1106 kreisangehörigen Städten und Gemeinden nur 36 als finanzschwach an, dazu die 4 kreisfreien Städte und 8 Kreise. Dies widerspreche der tatsächlichen Lage vieler Kommunen im Land.

Der Investitionsimpuls käme in vielen Teilen des Landes gar nicht an, erläuterte Bülow und wies darauf hin, dass nach den Regierungsplänen in den meisten Kreisen kaum Kommunen antragsberechtigt wären:
Rendsburg-Eckernförde: keine
Stormarn: keine
Ostholstein: 1
Herzogtum Lauenburg und Plön: 2
Schleswig-Flensburg, Pinneberg, Segeberg, Steinburg: 3

Besonders kritisiert der SHGT die Benachteiligung des ländlichen Raumes: „Dass das Land die Schulen fördern will, ist richtig. Aber die meisten Schulträger werden ausgeschlossen. Damit läuft das Programm faktisch ins Leere“, bemängelt Bülow und verwies auf die Zahlen: von 37 Ämtern mit Schulträgerschaft soll lediglich 1, von 95 Schulverbänden sollen lediglich 16 antragsberechtigt sein. Damit würde die interkommunale Zusammenarbeit benachteiligt statt gefördert.

Der Gemeindetag fordere eine Berücksichtigung sachgerechter Kriterien für Finanzschwäche, wie sie auch das Finanzausgleichsgesetz des Landes und die kommunalen Finanzberichte des Landes vorsähen, vor allem die Kommunen mit strukturellen Defiziten (negativen Finanzspielräumen) und besonders niedriger Steuerkraft (Empfänger der Mindestgarantie des Finanzausgleichs).

Der Bund gibt ab 2016 Zuschüsse von knapp 100 Mio. € für Investitionen an Kommunen. Der Bund macht die Vorgabe, dass Zuschüsse nur an „finanzschwache“ Kommunen vergeben werden können. Wer „finanzschwach“ ist, muss das Land festlegen.