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Das Land muss seine Steuermehreinnahmen nutzen, um kommunale Mehrkosten aus landespolitischen Gesetzgebungsvorhaben auszugleichen und die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu reduzieren

„Die schleswig-holsteinischen Kommunen fordern das Land auf, die Steuermehreinnahmen des Landes zu nutzen, um die Mehrkosten aus landespolitischen Gesetzgebungsvorhaben bei den Kommunen zu finanzieren und die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu reduzieren.“ So kommentieren die Vorsitzenden der Kommunalen Landesverbände die heutige Beschlussfassung des Kabinetts zum Haushalt 2018. Die in der vergangenen Woche vorgestellten Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung zeigten deutlich, dass der finanzielle Spielraum beim Land vorhanden ist.

„Wir freuen uns über die gute Steuerentwicklung“, erklärte Reinhard Sager, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, der darauf hinwies, dass die Finanzsituation der meisten Kommunen in Schleswig-Holstein trotz höherer Einnahmen angespannt bleibe. Mit Blick auf die zu erwartenden Mehreinnahmen des Landes ergänzte Sager: „Die Kommunalen Landesverbände gehen davon aus, dass die zusätzlichen Einnahmen des Landes dazu beitragen werden, die offenen Finanzierungsfragen zwischen Land und Kommunen zu lösen. Viele der von dem Landtag und von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Vorhaben müssen von den Kommunen umgesetzt und entweder ganz oder anteilig finanziert werden. Wir werden uns sehr bald mit dem Ministerpräsidenten zusammensetzen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit ihm zu guten Lösungen kommen werden. Daniel Günther hat immer wieder betont, dass er sich leistungsstarke Kommunen wünsche, mit denen er gemeinsam die anstehenden Herausforderungen meistern wolle.“

Auch Bernd Saxe, Vorsitzender des Städtetages Schleswig-Holstein, nahm den Haushaltsentwurf zum Anlass, um auf die angespannte finanzielle Situation der Kommunen in Schleswig-Holstein aufmerksam zu machen: „Selbst wenn die Kommunen in Schleswig- Holstein sich über eine verbesserte Einnahmeentwicklung freuen können, reichen die Einnahmen in ihrer Gesamtheit immer noch nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Sie werden damit von der guten finanziellen Entwicklung in Deutschland abgehängt. Während sich die kommunalen Haushalte überall in Deutschland nachweislich verbessert haben, geht es in Schleswig-Holstein weiterhin bergab und das, obwohl das Land seit Jahren schwarze Zahlen schreibt. Nur das Saarland steht noch schlechter da. Wir brauchen dringend eine Trendwende. Stattdessen drohen uns wichtige Einnahmequellen verloren zu gehen und wir müssen Eingriffe in die kommunale Finanzhoheit hinnehmen“, so Saxe weiter mit Blick auf die faktische Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Grundsteuer oder das Verbot der Pferdesteuer. Notwendig seien zudem eine wirksame Hilfe und Perspektive für Kommunen mit besonders schwieriger Haushaltslage.

„Sei es der Wechsel von G8 zu G9, die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes oder die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Unter dem Strich“, so der Vorsitzende des Städtebundes, Ulf Stecher, „kommt das Regierungsprogramm den Kommunen teuer zu stehen. Das werden wir nicht allein stemmen können. Im Gegenteil: schon bei den bestehenden Aufgaben brauchen wir eine stärkere Unterstützung des Landes. Vor allem bei der Kitafinanzierung.“

Besonders deutlich werde die Unterfinanzierung der Kommunen im Bereich der Kinderbetreuung, erklärte Thomas Schreitmüller, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages: „Bei der Kitafinanzierung haben die Kommunen seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben zu kämpfen. Mehr Plätze und längere Betreuungszeiten führen zu deutlich höheren Kosten, auf denen die Kommunen weitgehend sitzen bleiben. Der notwendige Ausbau der Betreuung kann nur geleistet werden, wenn das Land schon ab 2018 seine Zuschüsse spürbar anhebt. Es gibt keinen Grund, dieses Problem ein weiteres Jahr auszusitzen“, betonte Schreitmüller mit Blick auf die vom Land angekündigte Erhöhung der Mittel für die Kinderbetreuung ab dem Jahr 2019. „Eine Entlastung der Kommunen schon zu Beginn des vereinbarten Reformprozesses ist notwendig und sicher geeignet, den gesamten Prozess und die Veränderungsbereitschaft bei allen Akteuren positiv zu befördern.“

Verantwortlich:
Dr. Sönke E. Schulz (SHLKT), Jochen von Allwörden (STV SH), Jörg Bülow (SHGT)