Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Forderungen an die neue Landesregierung

Die Vorsitzenden der kommunalen Landesverbände haben heute ihre Forderungen und Erwartungen der kommunalen Landesverbände an den 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag und die neue Landesregierung an die Parteien übersandt.

Die Städte, Gemeinden und Kreise sind ein Erfolgsmodell der kommunalen Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein. Die Kommunen haben gezeigt, dass sie Garant für die Bewältigung von Krisen sind, sei es bei der Bewältigung der COVID-Pandemie oder den aktuellen Herausforderungen der Folgenbewältigung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Die Kommunen im Land Schleswig-Holstein erwarten, dass der im Jahre 2022 neu zu wählende Landtag und die neue Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden das Verhältnis von Land und Kommunen weiterentwickeln und in den kommunalen und staatlichen Aufgabenfeldern Strategien zur Stärkung der kommunalen Ebene umsetzen.

„Die Kommunen und die Kommunalverwaltung haben unter Beweis gestellt, dass auf sie Verlass ist. Ihre Aufgaben für das Gemeinwesen, die demokratische Teilhabe, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gewährleistung der technischen und sozialen Infrastruktureinrichtungen der Daseinsvorsorge können die Kommunen aber nur unter Rahmenbedingungen erfüllen, die eine kraftvolle Entfaltung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts wirksam zur Geltung kommen lassen. Hierzu gehört eine Resilienzstrategie, die die Kommunen in die Lage versetzt, dauerhaft ihre Aufgaben zu erfüllen und dabei die Krisenfestigkeit zu erhöhen“, betonte Eckernfördes Bürgermeister Jörg Sibbel, zugleich Vorsitzender des Städtebundes Schleswig-Holstein und amtierender Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände. „Ihre Autonomie durch Finanzausstattung und Bürokratieabbau zu stärken sowie die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben, müssen eine wesentliche Agenda des neuen Landtags und der neuen Landesregierung sein“, so Sibbel weiter.

„Ein besonderes Augenmerk wird auf die umfassenden Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung unter den Gesichtspunkten des sozialen Wohnungsbaus, der Innenstadtbelebung und der Umsetzung von Klimaschutz- und Mobilitätskonzepten zu legen sein. Investitionen im sozialen Wohnungsbau müssen für Investoren attraktiv sein, gleichzeitig müssen die Kommunen Instrumente an die Hand bekommen, selbst stärker Einfluss auf die Entwicklung nehmen zu können. Das erfolgreiche Innenstadtprogramm ist unbedingt fortzusetzen. Die Anpassung der Städte und Gemeinden an die Folgen des Klimawandels und der Mobilitätswende erfordern in der Umsetzung erhebliche Investitionen, die wir nur gemeinsam mit dem Land stemmen können“, erläuterte Kiels Oberbürgermeister und Vorsitzender des Städtetages Schleswig-Holstein Ulf Kämpfer beispielhaft einige Forderungen der kommunalen Ebene.

Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, unterstrich, dass die medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein zu einem Schwerpunkt der kommenden Legislaturperiode gemacht werden müsse. „Das Land muss gemeinsam mit uns eine Strategie entwickeln, wie eine verlässliche und tragfähige medizinische Versorgung für ganz Schleswig-Holstein dauerhaft sichergestellt werden kann. Dabei muss eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung auch in der Fläche das oberste Leitprinzip sein, wobei aber auch eine Weiterentwicklung von Versorgungszentren mitgedacht werden muss.“ Daneben appellierte Sager an die Parteien, den ÖPNV deutlich stärker zu unterstützen: „Wenn wir den Klimawandel wirksam bekämpfen wollen, brauchen wir die Mobilitätswende in Schleswig-Holstein und damit vor allem eine Stärkung des ÖPNV. Dafür müssen die Kommunen bei der Weiterentwicklung des ÖPNV deutlich stärker unterstützt und substantiell an den stetig steigenden Mitteln, die der Bund für den ÖPNV zur Verfügung stellt, beteiligt werden.“

„Die Kommunen erwarten vom Land, dass die Konnexitätsregeln eingehalten werden. D.h., wer bestellt muss auch bezahlen. Dies gilt natürlich auch für den neu eingeführten Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Hier muss das Land die Kosten übernehmen“, sprach Thomas Schreitmüller, Bürgermeister der Gemeinde Barsbüttel und Landesvorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, zwei wichtige Sorgen der Kommunen an.

Abschließend betonten alle Vorsitzenden die Dringlichkeit einer kurzfristigen Verständigung mit der Landesregierung für einen fairen Lastenausgleich für die Aufnahme, Betreuung und Integration Schutzsuchender vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Der Bund mit seinem 2 Mrd. €-Programm für die Länder sowie der Landtag mit dem 400 Mio. €-Programm aus der Umschichtung von Notkrediten haben die Voraussetzungen für einen solchen Lastenausgleich geschaffen. „Es sind die Kommunen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme von Schutzsuchenden schaffen und in vielen Bereichen in erhebliche Vorleistung in den Bereichen der Schaffung des Wohn-raums und der sozialen Betreuung von Schutzsuchenden gehen und darauf vertrauen, hierfür einen fairen Lastenausgleich zu erhalten. Die Kommunen brauchen jetzt zügig Planungssicherheit zur finanziellen Absicherung ihrer Entscheidungen vor Ort.“

verantwortlich:
Marc Ziertmann (STV SH) – Carsten Schreiber (SH LKT) - Jörg Bülow (SHGT)