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KLV erwarten nachhaltiges Finanzierungskonzept

Kommunen in Schleswig-Holstein erwarten vom Land ein nachhaltiges Finanzierungskonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern:  Vor dem Hintergrund des Kompromisses zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf schulische Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 und der heutigen Beschlussfassung im Bundestag erklärten die Geschäftsführer der Kommunalen Landesverbände PD Dr. Sönke E. Schulz (Landkreistag), Jörg Bülow (Gemeindetag) und Marc Ziertmann (Städteverband): „Wir haben immer gefordert, dass das Land dem Vorhaben nicht ohne weitere umfangreiche Zusagen zustimmt und sich für weitere Finanzmittel des Bundes einsetzt. Die Einigung entbindet das Land Schleswig-Holstein nicht davon, nun schnell ein nachhaltiges Finanzierungskonzept für die Ganztagsbetreuung vorzulegen. Die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten wird wegen des späten Beginns erst ab 2026, wegen der geringen Höhe und der ab 2030 fehlenden Dynamisierung große  Herausforderungen für das Land bringen.“

Das was man am bisherigen Verfahren kritisiert habe, nämlich dass es bei einem so folgenreichen Gesetzgebungsverfahren zwingend erforderlich ist, im Vorfeld unter Einbindung der Kommunen einvernehmliche und verbindliche Regeln zur dauerhaften Finanzierung der Betriebskosten und der Investitionskosten zu treffen, muss nun auf Landesebene nachgeholt werden. Die Kommunalen Landesverbände stünden für Gespräche bereit. Schulz, Bülow und Ziertmann weiter: „Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass die zusätzlichen Aufgaben nach dem Ganztagsförderungsgesetz nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zunächst allein die Länder treffen.“ Das Land Schleswig-Holstein müsse im Einklang mit der Landesverfassung die zuständigen öffentlichen Stellen bestimmen und die finanziellen Mehraufwendungen vollständig ausgleichen.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung sei ohne Zweifel eine der wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre für die Bildungs-, Sozial- und Finanzpolitik. Auch mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes blieben Zweifel, ob und wie die Aufgabe bewältigt werden kann oder ob nicht vielmehr enttäuschte Erwartungen der Familien die Folge sein werden.

Aus kommunaler Sicht bleibt es nach wie vor zweifelhalft, ob die Finanzzusagen des Bundes den Investitionsbedarf und die Betriebskosten abdecken werden. „Wir gehen davon aus, dass nach den Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts bundesweit weiterhin ein großes Delta in der Ganztags­finanzierung bestehen bleiben wird. Die nun vom Bund am Ende (ab 2030) zusätzlich bereitgestellten 300 Mio. pro Jahr sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein und werden nach unserer Einschätzung auch bei Berücksichtigung neuer Prognosen und Berechnungen bei Weiten nicht ausreichen.“ Eine tragfähige Lösung bestünde darin, dass der Bund den Ländern für diese Milliardenaufgabe dauerhaft Umsatzsteuerpunkte überließe. „Dies würde auch der Dynamik der Ausgabenentwicklung gerecht werden. Die Länder wiederum haben gegenüber den Kommunen vollständig für die Finanzierung der neuen Aufgabe einzustehen und müssen sich dazu auch klar bekennen.“

Abschließend erklärten die Kommunalen Landesverbände: „Das Land muss nun vor allem eine Antwort liefern, wie der erforderliche Ausbau in den nächsten Jahren bewältigt werden kann, ohne dass die Kommunen am Ende, also zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, auf den schon aufgelaufenen Kosten sitzen bleiben. Der Kraftakt muss im Interesse der Familien in Schleswig-Holstein spätestens im kommenden Jahr beginnen. Dazu sind Planungssicherheit und verlässliche Zusagen des Landes unentbehrlich.“ Die Erwartung vor Ort sei klar und eindeutig: alle mit dem bundesgesetzlichen Rechtsanspruch verbundenen Investitions- und Betriebskosten, und zwar nicht erst ab dem Jahr 2026, sondern ab sofort müssten als Mehrbelastung anerkannt und im Einklang mit der Landesverfassung vollständig ausgeglichen werden.