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Nahversorgung stärken, Praxistauglichkeit sichern

Die Kommunalen Landesverbände bewerten die geplante Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes grundsätzlich positiv. Die vorgesehenen Regelungen für Warenautomaten, personallose Kleinstsupermärkte und Direktvermarktungsstellen schaffen mehr Rechtssicherheit für innovative Versorgungsmodelle und tragen zur Sicherung der Nahversorgung bei.

Kritische Prüfung gefordert

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes weisen die KLV jedoch darauf hin, dass insbesondere die vorgesehenen Einschränkungen für bestehende Automatenläden und digitale Kleinstsupermärkte kritisch geprüft werden sollten. Aus kommunaler Sicht sind Bestandsschutzregelungen sowie eine Überprüfung der Flächen- und Einwohnergrenzen erforderlich, um die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum zu gewährleisten und bereits getätigte Investitionen zu sichern.

Die vollständige gemeinsame Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände steht hier zum Download bereit.