Die Kommunalen Landesverbände (KLV) beklagen nach der Anhörung im Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Kita-Vorschaltgesetz, dass wichtige Voraussetzungen für das Vorschaltgesetz weiter noch nicht erfüllt sind. Ein nachvollziehbarer und in der Praxis auch erreichbarer Lückenschluss für die Finanzierungslücke im Kita-System in Höhe von 120 Mio. Euro p. a. könne in den Planungen der Landesregierung noch nicht erkannt werden.
Geplante Mittel reichen nicht
„Wir erkennen ausdrücklich an, dass das Land nunmehr bereit ist, zumindest in derselben Höhe wie die Kommunen seinen Beitrag zum Lückenschluss zu leisten. Dennoch wird es nach unserer Einschätzung nicht reichen, um die gesamte Finanzierungslücke strukturell zu schließen“, kommentieren die Geschäftsführer der Kommunalen Landesverbände Jörg Bülow (Gemeindetag), Marc Ziertmann (Städteverband) und Sönke Schulz (Landkreistag) den Gesetzentwurf.
Planungswerkzeuge gefordert
Zudem fordern sie das Land dringend auf, den Kommunen Planungswerkzeuge an die Hand zu geben, damit die im künftigen Kita-Gesetz definierten Standards und Qualitäten berechnet und nachvollzogen werden können. Die gemeinsame Pressemitteilung der KLV steht zum Download bereit.