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Windkraftplanung: Gemeinden nicht im Regen stehen lassen

Akzeptanz der Bevölkerung muss gesichert werden

"Nach dem Urteil des OVG zur Windkraftplanung muss der Wille der Bevölkerung in den Gemeinden weiterhin respektiert werden. Dazu muss der Gesetzgeber eine Lösung finden“, forderte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages anlässlich der aktuellen Rechtsprechung zur Windenergie. Bülow verwies darauf, dass die Gemeinden in den letzten Jahren durch intensive und oft sehr strittige kommunalpolitische Beratungen für die Akzeptanz der Windkraft in der Fläche gesorgt hätten. Die Gemeinden dürften nun nicht im Regen stehen gelassen werden. 

Die Landesregierung müsse handeln, so Bülow weiter. In den bisher festgelegten Windeignungsgebieten müsse der geplante Ausbau weitergehen können. In den bisher nicht für Windkraft vorgesehenen Flächen müsse zusätzlicher Aufwand der Gemeinden für Bauleitplanung vermieden werden. Dafür schlagen wir eine landesplanerische Veränderungssperre zugunsten derjenigen Gemeinden vor, die sich bislang gegen Windkraft entschieden hatten. So könne der gemeindliche Wille bis zu einer Entscheidung über neue Regionalpläne gestärkt werden. Die Gemeinden erwarteten nun außerdem intensive Information und Beratung durch das Land. 

Bülow abschließend: „Die Gemeinden sind durch jahrelangen Diskussionsprozess in Vorleistung getreten. Sie haben dem Land ausreichend Windkraftflächen gemeldet und damit der Windkraft den entscheidenden Schub gegeben. Sie erwarten nun vom Land, dass die Ergebnisse der kommunalen Diskussion respektiert und durchgesetzt werden, seien sie für oder gegen Windkraft ausgegangen.“